Eigenbedarf des Vermieters....

  • Hallo,

    meine Vermieterin hat mir Mitgeteilt das ich in geraumer Zeit aus der Wohnung muss zwecks Eigenbedarf. Nun hat sich für mich eine gute Lösung ergeben und ich habe einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag aufgesetzt bis zum 1.12.
    Diesen hat mein Vermieter aber ignoriert und nun ein eigenes Schreiben aufgesetzt in dem er die gesetzliche Kündigungsfrist aufführt und das er den Vertrag nur bis zum 1.12 auflöst wenn ich bis dahin 1,5 Monatsmieten sprich 540 Euro an Ihn überweise. Ist das so rechtens?

    Des Weiteren war mein Vermieter einige male in meiner Wohnung, immer ohne Anmeldung oder das ich es wusste. Zweimal hat Sie mir es zwar danach gesagt aber ich finde das schon sehr frech. Ist ein gekipptes Fenster wirklich ein Grund für Gefahr in Verzug? (Bei Unwetter?) Bei meinem Lebensgefährten haben wir auch schon mal das Fenster vergessen aber da war nur ne kleine Wasserpfütze auf dem Fensterbrett und sonst nichts...also ich würde das nicht als Gefahr in Verzug bezeichnen. Nun stellt sich die Frage ob es, und in welchem Rahmen eine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch möglich ist? Seitdem ist einem schon unwohl in der eigenen Wohnung...denn Sie weiß ja auch gar nicht ob jemand da ist oder nicht...und das ich aus der Dusche komm und mein Vermieter/Vermieterin auf einmal vor meiner Tür steht finde ich nicht sehr amüsant.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen


    Nadine


  • Diesen hat mein Vermieter aber ignoriert und nun ein eigenes Schreiben aufgesetzt in dem er die gesetzliche Kündigungsfrist aufführt und das er den Vertrag nur bis zum 1.12 auflöst wenn ich bis dahin 1,5 Monatsmieten sprich 540 Euro an Ihn überweise. Ist das so rechtens?

    In einem Aufhebungsvertrag können die Bedingungen frei gewählt werden. In Ihrem Fall sollten Sie die Mathematik zu Hilfe nehmen und die günstigste Lösung erarbeiten.

    Zitat

    Des Weiteren war mein Vermieter einige male in meiner Wohnung, immer ohne Anmeldung oder das ich es wusste.
    Nun stellt sich die Frage ob es, und in welchem Rahmen eine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch möglich ist?

    Möglich ist das schon. Aber es könnte zu unangenehmen Konsequenzen führen.
    Das Gesetz hierzu besagt nur, das diese Tat auf Antrag verfolgt wird. Ob das eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ist nicht eindeutig definiert.

  • Ist den ein offenes Fenster Gefahr in Verzug?

    Welche unangenehmen Konsequenzen?

    Ich mein der Vermieter muss doch eigentlich froh sein wenn ich die Wohnung so schnell und unkompliziert räume für seinen Eigenbedarf...

  • Zitat

    Ist den ein offenes Fenster Gefahr in Verzug?

    Natürlich, Nein!

    Zitat

    Welche unangenehmen Konsequenzen?

    Könnte zu Gegenreaktionen führen.

    Zitat

    Ich mein der Vermieter muss doch eigentlich froh sein wenn ich die Wohnung so schnell und unkompliziert räume für seinen Eigenbedarf...

    Sollte eigentlich.

    Also rechnen wir mal:
    Sie haben eine für Sie schon vorteilhafte Wohnmöglichkeit gefunden und würden auch am 1.12. ausziehen wollen.
    Nun befürchten Sie, das der Vorschlag des Vermieters Ihnen kräftig übers Ohr haut.
    Da hilft nur: Rechnen. Ich erwähnte es bereits.

    1,5 Monatsmieten sind 540 : 1,5 = 360 €/pro Monat.

    Wenn Sie fristgerecht zum 1.12. kündigen müssten Sie für die nächsten 3 Monate noch insgesamt 1080 € bezahlen.

    Wenn Sie den Vorschlag Ihres Vermieters folgen und 540 € zahlen ergäbe das ein Plus für Sie von 540.
    Offensichtlich läßt er sich davon leiten, das beide aus dem Deal Nutzen ziehen.

    Entscheiden müssen Sie nun selbst, ob Sie die sicheren 540 € nehmen oder fristlos kündigen mit ungewissen Ausgang.
    Taube oder Spatz.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Klar Spar ich in diesem Sinne, aber wenn ich in der neuen Wohnung Miete zahlen muss ist das für einen Studenten eben schon nicht ganz einfach und auch 540 Euro viel Geld.

  • Hallo Heili83,
    es stellt sich die Frage: "Muessen Sie ausziehen oder moechten Sie ausziehen"
    Bei Muessen kann ich Ihnen nur den Tipp geben, das Sie mit Ihren Vermieter Vereinbarungen treffen, die Ihnen Vorteile bringen. Denn eine Eigenbedarf Kuendigung ist nicht so einfach von Seiten der Vermieters !

    Sollten Sie noch in der Wohnung wohnen, habe Sie die Moeglichkeit mit den wechsel eines Schloss und Schluessel die ungeliebten "Besuche" entgegen zu wirken. Sie sollten schon den Vermieter darueber schriftlich mit Nachweis informieren.
    Tipp: Der Vermieter hat nicht das Recht einen Schluessel fuer Ihre Wohnung zu bekommen ! Wenn ein Notfall eintritt, dann koennen die Kosten fuer den Zugang zu Ihrer Wohnung Ihnen in Rechung gestellt werden. Es muss aber schon ein Notfall sein, Bsp. Rohrbruch, Feuer etc.

    Hinweis: Diesr Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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