Hallo,
meine Vermieterin hat mir Mitgeteilt das ich in geraumer Zeit aus der Wohnung muss zwecks Eigenbedarf. Nun hat sich für mich eine gute Lösung ergeben und ich habe einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag aufgesetzt bis zum 1.12.
Diesen hat mein Vermieter aber ignoriert und nun ein eigenes Schreiben aufgesetzt in dem er die gesetzliche Kündigungsfrist aufführt und das er den Vertrag nur bis zum 1.12 auflöst wenn ich bis dahin 1,5 Monatsmieten sprich 540 Euro an Ihn überweise. Ist das so rechtens?
Des Weiteren war mein Vermieter einige male in meiner Wohnung, immer ohne Anmeldung oder das ich es wusste. Zweimal hat Sie mir es zwar danach gesagt aber ich finde das schon sehr frech. Ist ein gekipptes Fenster wirklich ein Grund für Gefahr in Verzug? (Bei Unwetter?) Bei meinem Lebensgefährten haben wir auch schon mal das Fenster vergessen aber da war nur ne kleine Wasserpfütze auf dem Fensterbrett und sonst nichts...also ich würde das nicht als Gefahr in Verzug bezeichnen. Nun stellt sich die Frage ob es, und in welchem Rahmen eine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch möglich ist? Seitdem ist einem schon unwohl in der eigenen Wohnung...denn Sie weiß ja auch gar nicht ob jemand da ist oder nicht...und das ich aus der Dusche komm und mein Vermieter/Vermieterin auf einmal vor meiner Tür steht finde ich nicht sehr amüsant.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine