Kündigungsfrist nicht abgelaufen - Neuer Mietvertrag wegen nicht geräumter Wohnung

  • Hallo ihr lieben Menschen hier,
    im April verstarb meine Halbschwester. Sie wohnte im sogenannten betreuten wohnen. Die Wohnung wurde fristgerecht seitens meiner Mutter gekündigt. Nun ist es so, dass die Vermietung meiner Mutter einen neuen Mietrtrag zusandte und sie die Wohnung neu anmieten mußte - und dies obwohl die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht abgelaufen ist. Die Vermietung behauptet es stünden noch ihre Möbel drin und würde somit auch genutzt - aber rechtfertigt diese Tatsache dennoch den neuen Mietvertrag, bzw. ist der Mietvertrag trotzdem rechtens? Meiner Meinung nach nicht....Weiß jemand Antwort? Ich bin froh und dankbar über jede Antwort.

  • Verständlich, dass das Verhalten des Vermieters Fragen aufwirft und etwas widersprüchlich ist.

    und dies obwohl die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht abgelaufen ist

    Solange die Kündigungsfrist noch läuft, muss die Miete ohnehin weiter bezahlt werden. Gleichzeitig muss die Wohnung natürlich auch noch nicht geräumt sein. Erst zum letzten Tag muss man die Wohnung besenrein zurück geben. Die Begründung des Vermieters ist daher nicht nachvollziehbar.

    Die Vermietung behauptet es stünden noch ihre Möbel drin und würde somit auch genutzt

    Selbst wenn die Kündigungsfrist schon abgelaufen wäre, dann würde dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung zustehen. Das ist auch im Gesetz vorgesehen. Aber einen neuen Mietvertrag muss man deswegen keinesfalls unterschreiben.

    und sie die Wohnung neu anmieten mußte

    Dafür gibt es keine Grundlage. Der Abschluss eines Vertrags ist eine beidseitige Willenserklärung. Das kann nicht eine Seite fordern. Falls sie schon unterschrieben hat, sollte sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach §123 BGB anfechten.

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