Sondereigentumswohnung - Drohung mit Kündigung erfolglos und jetzt alle 15 Monate Mieterhöhung

  • Guten Tag

    Wir sind ein älteres Paar und wohnen seit Dezember 2012 in einer Sondereigentumswohnung.

    Die Wohnung war bereits Sonerigentum als wir als Mieter dort eingezogen sind.

    Die ersten 9 Jahre hatten wir ein sehr gutes Verhältnis zu unserer Vermieterin, haben viel getan für die VM und sie nie belästigt mit irgendwelchen Dingen, die eigentlich teilweise ihre Pflicht gewesen wären. Unsere Miete haben wir immer pünktlich bezahlt.

    Vor ca. 3 Jahren hat die VM angerufen und gesagt: " Hallo. Ich schicken Kündigung, ist das ok ?" (Sie ist Chinesin deswegen schreibe ich es so, wie sie spricht.)

    Wir waren geschockt und sagten ihr dass es nicht ok ist. Dann folgten Monate des Terrors, 7 Makler wurden angesetzt und wir erlaubten Besichtigungen, aber kein Interessent wollte die Wohnung kaufen, mit Mietern. Nach vielen Drohungen von ihr und wirklich bösartigsten Emails, (41 Mails in 4 Monaten) hatte sie wohl begriffen, dass sie uns nicht einfach so auf die Strasse setzen kann.

    Als letzte Konsequenz teilte sie uns mit, dass sie nun alle 15 Monate die Miete erhöht - was sie auch tat.

    Wir sind unkundig, was Feinheiten im aktuellen Mietrecht ist, darf sie wirklich ununterbrochen alle 15 Monate die Miete erhöhen ? Sie entmietet uns damit auf elegante Weise, denn es wird der Punkt kommen, da können wir uns die Miete nicht mehr leisten und würden quasi obdachlos.

    Wir haben ja bereits nach anderen Wohnungen gesucht, aber es gibt für uns keine bezahlbare Wohnung mehr, in der Großstadt.

    Ich bitte höflichst um Hilfe.

    Danke

  • Was meinst du mit Sondereigentumswohnung?

    Als letzte Konsequenz teilte sie uns mit, dass sie nun alle 15 Monate die Miete erhöht - was sie auch tat.

    Sofern das mit der ortsüblichen Miete vereinbar ist, kann sie regelmäßig erhöhen. In der Regel ist das nicht so einfach, so stark steigen Mietspiegel i.d.R. nicht. Es ist aber nicht ausgeschlossen, gerade wenn man mit Vergleichsmieten arbeiten kann und Zugriff auf eine aktuelle Datenbank hat, in der viele neue Mietabschlüsse zu finden sind und bei euch ggf. viele Jahre lang keine Miete erhöht wurde.

  • Guten Abend


    Man sagte uns, dass die Wohnungen in dem Haus sogeanntes Sondereigentum sei. Also, das Haus gehört einer großen Gesellschaft und alles was ausserhalb der einzelnen Wohnungen sich befindet. Nur ab Wohnungstürinnenseite ist Eigentum des jeweiligen Eigentümer. Das würde man Sondereigentum nennen.

    Die Wohnungseigentümer haben also keine Rechte auf Treppenhaus, Fenster des Hauses, Aussenanlage des Hauses etc.

    Im selben Block befinden sich Wohnungen, die heute tatsächlich teurer vermiete / verkauft wurden. Nur befinden die sich alle in einem sanierten Zustand. Unsere Wohnung hat Wasserleitungen Aufputz, ebenso teilweise Stromleitungen, Badezimmer ist im Zustand von 1986, Becken, Wanne sogar von 1963, Elektrik irgendwas um die 90er Jahre. Wenn wir Waschmaschine und Geschirrspülmaschine gemeinsam laufen lassen, knallt die Sicherung raus, kein Strom mehr in der ganzen Wohnung, ebenso wenn wir Trockner und Ofen laufen haben gemeinsam.. naja all solche Dinge.

  • Nur befinden die sich alle in einem sanierten Zustand.

    Die Vergleichswohnungen müssen natürlich auch vergleichbar sein, sonst wird das vor Gericht nicht stand halten. Wenn andere Wohnungen technisch auf einem anderen Stand sind, sind sie nicht vergleichbar.

  • darf sie wirklich ununterbrochen alle 15 Monate die Miete erhöhen ?

    Die Miete darf alle 15 Monate erhöht werden. Das Gesetz schreibt vor, dass eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden muss, in der die Miete unverändert bleibt, und diese ist damit erfüllt.

    Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Miete laufend immer höher wird ohne dass der Betrag begrenzt ist. Ein Vermieter kann nur bis zu der Höhe gehen, die für die Ortschaft bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist. Das ist das Limit. Höher geht nur bei einer Modernisierung, aber das ist dann wieder ein anderes Thema.

    Das korrekte Vorgehen bei einem vorliegenden Mieterhöhungsverlangen ist somit:

    1. Die formelle Korrektheit der Mieterhöhung prüfen. Hierfür schreibt das Gesetz bestimmte Inhalte vor.
    2. Prüfen, ob der Vermieter beim Vergleich zu anderen Wohnungen oder zum Mietspiegel die Mietwohnung richtig eingruppiert hat hinsichtlich Größe und Ausstattung.
    3. Berechnen, welche Miete sich nach korrekter Eingruppierung ergibt und ob die Kappungsgrenze von 20 oder 15% eingehalten ist

    Mängel in der Wohnung, welche die Nutzbarkeit einschränken, werden dabei nicht berücksichtigt, denn für diese ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Mieterhöhung und Mietminderung wegen Mängeln schließen sich nicht aus, beide Rechte bestehen unabhängig voneinander.

  • Erst einmal vielen Dank für eure Hilfe.

    Ja, sie hatte uns einfach in dem Mieterhöhungbegehren links reingesetzt, mit Wohnungen in gleicher Größe aus dem gleichen Stadteil und schrieb dazu, die Mieten würden eben für Wohnungen in diesem Stadtteil bei der Größe und mit Balkon so teuer sein. Das waren alles Wohnungen die tatsächlich gleiche Größe hatten, aber die waren auch in einem anderen Zustand. Elektrik, Leitungen, Badezimmer, alles neuwertig aussehend. Denn wir haben jeden einzelnen Link im Netz aufgerufen.

    Was sowieso der Hammer war, in diesem Mieterhöhungsbgehren hat sie auch dort unterschrieben, wo eigentlich wir Mieter unterschreiben müssen, also dem Feld, wo oben dreüber steht:

    "Ich / wir sind mit der Erhöhung der Miete auf Betrag xxx einverstanden".

    Wir dachten erst wirklich wir sind im falschen Film. Ich meine, wir wohnen nunmal so viele Jahre hier, sie hatte früher zuerst alle drei Jahre erhöht und dann..... als die Wohnung verkauf werden sollte...15 Monate.

    Dabei versucht sie auch immer uns irgendwie auszutricksen. Die letzte Mieterhöhung hatte sie im November 2025 ausgesprochen und meinte doch dreist und frech, dass wir die neue Miete ab Dezember 2025 zahlen sollten. Gott sei Dank haben wir das kapiert und ihr gleich mitgeteil, dass sie 3 Monate warten muss bis wir die neue Miete zahlen müssen.

    Ach, es ist soviel vorgefallen, ich fühle mich nicht mehr wohl und musste und muss auch heute noch manchmal weinen. Ich verstehe ihr Verhalten nicht... nicht nach all dem was wir für sie getan haben. Ja, ich weiß, sie will natürlich ihren Reibach machen. Nur die Art und Weise wie sie das durchsetzen will und wollte ist absolut nicht korrekt.

    Wir würden ja auch freiwillig ausziehen, wenn wir eine bezahlbare Wohnung finden könnten, aber das ist in dieser Großstadt für uns aussichtslos.


    :(

  • sie hatte uns einfach in dem Mieterhöhungbegehren links reingesetzt, mit Wohnungen in gleicher Größe aus dem gleichen Stadtteil

    Wohnungen aus Angeboten in den diversen Portalen gelten nicht als Vergleichswohnungen. Damit sind die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt. Es muss sich um tatsächlich bestehende Mietverhältnisse handeln.

  • Das klingt wirklich nach einer sehr belastenden Situation, gerade wenn man so lange problemlos dort gewohnt hat und sich das Verhältnis plötzlich so verändert.

    Was du zu den Vergleichswohnungen schreibst, wirkt auf mich auch fragwürdig. Wenn der Zustand eurer Wohnung deutlich schlechter ist (alte Leitungen, Elektrik etc.), dann kann man das ja nicht einfach mit frisch sanierten Wohnungen vergleichen. Hier scheint es mir zumindest so, als ob das nicht ganz sauber angesetzt wurde.

    Auch das mit der Unterschrift im Mieterhöhungsverlangen ist schon seltsam, sowas habe ich so noch nicht gesehen. Da würde ich an eurer Stelle wirklich genau hinschauen, ob das formal alles korrekt ist.

    Unabhängig davon verstehe ich total, dass einen das emotional mitnimmt. Gerade nach so vielen Jahren möchte man sich ja eigentlich sicher fühlen in der eigenen Wohnung, und nicht ständig Angst haben müssen, wie es weitergeht.

  • Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.

    MietAlltag

    Ja, es ist eine absolute menschliche Enttäuschung durch die wir da gehen. Wir haben all die Jahre gedacht, ...okay, sie ist Chinesin, kann nicht gut Deutsch...wir helfen ihr wo es geht...usw.

    Dabei hat sie sich nur ins Fäustchen gelacht und sich wohl gedacht, gut dass sie solche dummen Mieter hat.

    Wenn Du alleine die Mails gelesen hättest, die teilweise sehr übergriffug waren... furchtbar. Aber gut, das haben wir alles mittlerweile zwangsläufig so akzeptieren müssen.

    Jetzt steht eben an, da irgendwie rauszukommen, denn natürlcih halten wir das auf Dauer nicht aus finanziell.

    Wenn die Mieterhöhungen in dem Zeitintervall weitergehen, dann sind wir in 2 1/2 Jahren ruiniert.

    Das geht nicht und außerdem, wir würden ja ausziehen aber wir finden keinen bezahlbaren Wohnraum. Das ist in dieser Stadt ausgeschlossen und mein Verlobter arbeitet bereits zuverlässig genug, er ist abends kaputt, wenn er nach Hause kommt.

    Ich, mit meiner Kellgren Grad 4 Knieartrose, Knochen auf Knochen, kann gar nichts beitragen. bin froh wenn ich keine Schmerzen habe.


    Es ist aussichtslos....

  • Fruggel

    Ach, verzeihung, ich lese gerade dass Sie/Du geschrieben hatten:

    Zitat

    Es muss sich um tatsächlich bestehende Mietverhältnisse handeln

    Das hatte ich tatsächlich überlesen. Entschuldigung, ich hatte heute eine schwere Nacht gehabt wegen der seelischen Belastung.

    Aber wie will sie denn an tatsächlich bestehende Mietverhältnisverträge gelangen? Ein VM kennt doch in der Regel keine anderen Wohnungen die vermietet sind und in der gleichen Größe und Miete ? Oder verstehe ich nun das nicht ?

    Sie hat uns auch einen Screenshot gesendet von der Mietspiegelberechnungsgrundlage. Mit Link. Sie bewegt sich dabei am oberen gerade noch erlaubten Limit. Wir haben diese Berechnung ebenso dort durchgeführt. Sie hat ebenso die 15% Kappungsgrenze einbezogen. Sie scheint sich also auf gerade noch so erlaubten Terrain zu bewegen. Nur ändert das nichts an der Tatsache, dass diese Entmietungsform uns die Wohngrundlage / Finanzierungsgrundlage raubt. Sie schrieb ja ganz offen..: ".. gut ich bekommen sie nicht raus...ich dann alle 15 Monate hohe Miete machen....".

    Allerdings waren die Vergleichswohnungen alle von Portalen.

  • Allerdings waren die Vergleichswohnungen alle von Portalen.

    Eben, damit sind die formellen Anforderungen nicht erfüllt. Vor Gericht würde sie damit scheitern, wenn die Wohnungen keine realen Mietverhältnisse sind sondern nur von den Portalen. Wohl gibt es in einigen Städten eine online Version eines offiziellen Mietspiegels, herausgegeben von der Stadtverwaltung. Aber wenn wir über die Portale sprechen, wo man Wohnungen zur Vermietung anbietet, reicht das nicht. Eine ungültige Mieterhöhung muss man nicht unterschreiben. Wenn man sich nicht sicher ist, lässt man die Mieterhöhung prüfen bei einem Anwalt, Mieterverein, Verbraucherzentrale oder einer sonstigen fachkundigen Person.

    Aber wie will sie denn an tatsächlich bestehende Mietverhältnisverträge gelangen?

    Das ist das Problem eines Vermieters. Darüber muss man sich als Mieter keine Gedanken machen. Vermieter vernetzen sich manchmal untereinander in Foren, man kennt einen aus dem Bekanntenkreis. Wohnungen aus dem eigenen Bestand dürfen auch genommen werden, wenn man mehrere hat.

    gut ich bekommen sie nicht raus...ich dann alle 15 Monate hohe Miete machen

    Die 15 Monate gelten auch nur theoretisch. Denn die Kappungsgrenze von 15% bezieht sich auf einen Zeitraum von 3 Jahren. Also auch wenn ein Vermieter alle 15 Monate theoretisch erhöhen könnte, hindert ihn oft die Kappungsgrenze, die im Vorjahr vielleicht schon ausgeschöpft wurde. Daher erneut der Appell, als Mieter nicht alles hinzunehmen aus Angst, man könnte eh nichts dagegen tun. Die Gesetze bieten einem Mieter einen ziemlich guten Schutz. Es ist also alles andere als aussichtslos.

  • Bedeutet das....diese Kappungsgrenze nicht bei jeder Mieterhöhung erneut eine Rolle spielt, sondern wenn sie alle 15 Monate erhöht, diese Kappungsgrenze nicht mehr angewendet werden kann, weil sie bereits innnerhalb 3 Jahren bereits einmal angewendet wurde? Wenn das so ist, wie macht sich dann in Euro dies bei einer folgenden Mieterhöhung nach 15 Monaten bemerkbar ?

    Ich gebe hier jetzt unser Beispiel an, also unsere reale Miete. Wir zahlen eine Warmmiete von 930.-. Davon sind 255.- Umlagen.


    Danke für die Hilfe und Geduld

  • So herum ist es jetzt falsch formuliert. Die Kappungsgrenze wird nicht angewendet, sondern sie ist eine Deckelung der Mieterhöhung, also eine Kontrolle, dass die gewünschte Miete nicht zu hoch ist.

    Nehmen wir an, dass die Nettomiete (ohne Nebenkosten) 500€ sei. Und der Vermieter könnte laut Mietspiel oder Gutachten auf 600 € erhöhen, dann geht das nicht, weil das 20% Erhöhung wären. Somit reduziert sich der Betrag dann auf 575 €. Und damit hat der Vermieter die 15% bereits ausgeschöpft und er muss deshalb 3 Jahre warten, um die Miete wieder auf ein ortsübliches Niveau zu erhöhen.

    In einem anderen Fall erhöht der Vermieter die Miete beispielsweise nur um 5%, also von 500 auf 525€, dann dürfte er nach 15 Monaten wieder erhöhen, sofern noch Spielraum zur ortsüblichen Höhe ist, weil er die Kappungsgrenze noch nicht ausgeschöpft hatte im Jahr zuvor.

    Aber wie schon geschrieben, wenn der Vermieter die Mieterhöhung nicht ordentlich mit amtlichen Mietspiegel oder drei real existierenden anderen Mietverhältnissen oder mit einem Sachverständigengutachten begründen kann, würde er bei Gericht mit der Mieterhöhung scheitern.

  • Was mich an dieser Kappungsgrenze interessiert...

    Wenn ich so manches richtig verstanden habe.... also..

    Sie hat die letzte Mieterhöhung letztes Jahr ausgesprochen, wollte dass wir bereits ab 01.12.2025 die neue Miete zahlen, weil sie uns reinlegen wollte. Wir hatten uns draufhin im Netz erkundigt und hatten gelesen, dass nach Erhöhungsschreiben erst drei Monate danach die neue Miete fällig wird.

    Das schrieben wir ihr auch und sie hatte nur wieder üblich, eine bösartige Mail geschrieben aber nichts weiter und das akzeptieren müssen. Somit zahlen wir seit dem 01.03.2026 die neue Miete.

    Nun haben wir ja hier im Forum einiges gelesen. Verstehen wir also richtig, dass wenn sie bei ihrer aktuellen Mieterhöhung die Kappungsgrenze voll ausgeschöpft hat, also die 15% die hier gelten, dann 3 Jahre warten muss bis sie generell eine neue Mieterhöhung machen darf und nicht schon wieder nach 15 Monaten ?

  • OH! Das wäre ja wenigstens für uns etwas Luft für eine Wohnungssuche. Denn wir fühlen uns ja nicht mehr wohl, unter diesen Zuständen.

    Nur, wie genau berechnen wir, ob sie die vollen 15% ausreizte ? Ja, ich weiß, für euch ist das alles einfach, aber für uns ist das absolutes Neuland...

    Wir zahlen jetzt 930.- Warmmiete, inklusive Umlagen, davon sind 255.- Umlagen. Die alte Kaltmiete war 666.- EUR. Es gilt bei uns 15% Kappungsgrenze.

    Hat sie damit die Kappungsgrenze ausgereizt und kann deswegen erst wieder in 3 Jahren erhöhen ?

    Ich bin gerade vollkommen überfordert...

  • Wenn ihr eine Erhöhung von 666€ kalt auf nun 675€ kalt (930-255€), dann ist das von 15 % ja noch sehr weit von entfernt. Sie dürfte innerhalb von 3 Jahren auf max. 765,90€ erhöhen, Erhöhungen bei den Nebenkostenvorauszahlungen sind davon unabhängig.

  • Ich bin reif für die Insel.

    Erst einmal bitte ich um Entschuldigung, für das ganze Zahlenwirrwar.

    Ich bin heute absolut durcheinander wegen parallel laufender anderweitiger Berechnungen...

    Hier die endgültige Korrektur der Zahlen, immer im Abstand von 18 Monaten:

    davorige Kaltmiete: 626..- (Mitte 2023 -2024)

    Alte Kaltmiete: 666.- (2025)

    Neue Kaltmiete: 706.- (2026)


    Jetzt stimmt es.

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