Nebenkostenabrechnung 2025 mit hohe Nachzahlung erhalten

  • Hallo, bin neu hier. Habe sehr hohe Nachzahlung bekommen. Wir sind Familie mit 3 Kindern. Familienhaus mit 2 Parteien. Erdgeschoss ein sehr älterer Opa, 125m². Wir im Obergeschoss 125m² .

    Könnten uns jemand beim Überprüfung helfen?

    Ich habe auch gemerkt, dass Co2 Ausstoß, welches auch der Vermieter bezajöen muss, nicht angegeben wurde bzw. abgezogen.

    Danke schonmal im Voraus.

  • Was auffällt: es findet keine Erfassung des Warmwasseranteils am Brennstoff statt. Hier ist schon seit vielen Jahren ein Zähler vorgeschrieben, allerdings ändert der in der Praxis in der Regel nur sehr wenig, da die Formel, die verwendet wird, gut funktioniert. Es ist aber rechtlich nicht zulässig. Trotzdem - jeder Zähler kostet Geld.

    Wie du schon sagst, beteiligt sich der Vermieter hier nicht an den Co2-Kosten, wozu er rechtlich verpflichtet wäre. Das kann man auf alle Fälle anmerken.

    Ansonsten klingen für mich die Heizkosten plausibel. Der alleinstehende Mann braucht sehr wenig Warmwasser im Vergleich zu euch, euer Verbrauch ist aus meiner Sicht normal bis sparsam, die Kosten pro m³ absolut im Rahmen und eher günstig. 5 Personen verbrauchen nun mal einiges an Warmwasser.

    Ihr habt in 2025 deutlich mehr Heizenergie verbraucht als zuvor. 43000 kWh Öl für 250 m² Haus und 6 Personen ist natürlich eine ganze Menge, aber kann durchaus bei einem älteren Haus realistisch sein. Wenn man den Vergleich zu den Referenzenwerten nimmt (das sind anscheinend interne Daten des Dienstleisters, die kann ich nicht überprüfen, mir erscheinen die sehr hoch), dann habt ihr 2024 wesentlich weniger als die Referenz verbraucht und 2025 nicht mehr. Hat sich da bei euch etwas geändert? Ich würde bei dem Verbrauch auch davon ausgehen, dass der alleinstehende Mann nicht mehr alle Flächen zu 100 % beheizt, sondern einzelne Räume kalt lässt. Allein braucht der ja sicher nicht die gesamte Fläche. Das könnte dann auch zu einem erhöhten Verbrauch bei euch führen, weil ihr Wärmeverluste in Richtung dieser Räume habt.

  • Vielen Dank für schnelle Rückmeldung. Wir wohnen hier seit 2 Jahren. Sind erst Ende März 2024 also genau gesagt erst am 25.03.2024 umgezogen. Daher die ersten 3 Kaltmonaten Januar bis März 2024 war die Wohnung sozusagen nicht bewohnt, daher waren die Heizkosten im Vorjahr gering als im Jahr 2025. Das Haus ist nicht gedämmt. BAUJAHR 1972. Ja, Sie haben Recht, der Opa sitzt fast nur in einem Zimmer. Die anderen Räumen sind leer und werden nicht mitbeheizt. Dadurch sind unsere Böden auch sehr kalt. Ich finde auch keinen Warmwasserzähler in unserer Wohnung und auch nicht im Keller. Was ich weiß, es gibt einen Funkgerät im Treppenhaus, welches die Einheiten am Heizung digital entnimmt.

    Ich verstehe nur nicht, was ein Allgemeinzähler für Kaltwasser ist. Im oberigen Schreiben ist bereits ein Kaltzähler vorhanden.

    Aus Ihrer Sicht, wieviel könnte man wegen dem Co2 Ausstoß, welches der Vermieter bezahlen muss, noch von der Nachzahlung abziehen? Ich habe bei der Verwaltung einen Termin vereinbart für Belegeinsicht. Möchte auch wissen, ob die Versicherungen stimmen. Ich möchte nicht für Kategorien mitbezahlen, welches uns als Mieter nichts angehen, wie Mietrückständerecht etc.

  • Es scheint einen allgemeinen Zähler zu geben, der das Kaltwasser für die Warmwasserbereitung zählt. Meine Vermutung ist, dass es in der anderen Wohnung keinen Warmwasserzähler gibt und man daher über die Differenz den Verbrauch der andere Wohnung ermittelt. So ist das eigentlich auch nicht zulässig, aber nicht zu deinem Nachteil. Theoretisch kann euer Wasserzähler irgendwo in der Zuleitung zu euch sitzen. Oftmals sind in 2-Familienhäusern die Leitungen nicht so gut getrennt und euer Warmwasser zweigt einfach irgendwo ab und da sitzt dann der Zähler.

  • Wenn die CO₂-Kosten nicht berücksichtigt wurden, sollte man das bei der Prüfung unbedingt im Blick haben. Ein Teil dieser Kosten muss je nach Emissionsniveau nämlich vom Vermieter getragen werden, was eure Nachzahlung reduzieren kann. Außerdem lohnt es sich zu prüfen, ob der Verteilerschlüssel zwischen den Wohnungen korrekt angewendet wurde, da das einen großen Einfluss auf die Endsumme haben kann.

  • Guten Morgen, danke schonmal für Ihre Hilfe. Die Hausverwaltung hat vom der Firma wg CO2 Ausstoß nochmal eine Betriebskostenabrechnung verlangt. Könnte ich wegen dem Warmwasserverbrauch, welches laut Formel berechnet wurde, eine Kürzung beantragen? Da in meinem Mietvertrag steht : Berechnung nach Messgeräten. Mussen sie es nicht nach eigenen Verbrauch über einen eigenen Zähler berechnen ?

  • Es gibt mittlerweile ein BGH Urteil, dass eine Abrechnung ohne Wärmemengenzähler fürs Warmwasser keine verbrauchsabhängige Abrechnung darstellt und man daher die gesamte Position um 15% kürzen kann. Eine Ausnahme wäre, wenn es für den Vermieter unzumutbar wäre, einen solchen Zähler einzubauen.

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