Renovierung bei neuen Mietvetragsabschluss - Wer übernimmt die Kosten?

  • Hallo liebe Community,

    ich suche jetzt seit längerem eine Altbauwohnung und habe nun auch endlich eine bezahlbare Wohnung gefunden. Allerdings befindet sich diese aktuell in einem wirklich nicht so tollen Zustand. Der Boden blättert ab, ist wohl nur aufgeklebt. Die Dusche fällt fast auseinander, ebenso die Küche Zeile. Die ganze Wohnung ist mit Holzdielen zugeklebt und die abgehängten Decken erdrücken einen regelrecht.

    Da ich Angestellter Architekt bin könnte ich die meisten Aufgaben theoretisch selbst machen. Holzverkleidung raus, neue GK rein, Abhangdecken raus. Bad sanieren, Böden raus und mit Vinyl oder ähnlichem tauschen. Küche raus und neue rein. Streichen, etc.

    So schön das natürlich alles klingt, ist dies natürlich mit Kosten verbunden. und hier die Frage an euch.

    Wer übernimmt diese Kosten denn? Wie würdet ihr den Zustand der Wohnung einschätzen? Und falls ich ALLE Kosten tragen muss, kann mich der neuen Vermieter denn wegen Eigenbedarf kündigen?

    Im Anhang findet ihr alle Bilder der Wohnung. Es wäre ein Tauschwohnung, ich würde meine jetzige mit dieser tauschen wollen.

    Liebe Grüße
    Felix

  • Wer übernimmt diese Kosten denn?

    Natürlich der, der renoviert.

    Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernimmst, dann kannst Du (vorausgesetzt der Vermieter erlaubt es) selbst renovieren. (Über eventuelle Gegenleistungen des Vermieters kann man dann vielleicht sprechen.)
    Wenn Du stattdessen mit dem Vermieter vereinbarst, dass er die Wohnung vor Deinem Einzug renoviert (und Du dann natürlich eine höhere Miete zahlst), dann finanziert er das.
    Oder man einigt sich auf etwas ganz anderes (und dokumentiert das schriftlich!).

    Wie würdet ihr den Zustand der Wohnung einschätzen?

    Vielen wären froh, eine so schöne Wohnung zu finden.

    Und falls ich ALLE Kosten tragen muss, kann mich der neuen Vermieter denn wegen Eigenbedarf kündigen?

    Deine eigenen Verbesserungen an der Mietsache ändern nichts am Kündigungsrecht.
    Aber Du könntest versuchen, als Gegenleistung für Deine Renovierung einen (gegenseitigen) Kündigungsverzicht für eine gewisse Zeit zu vereinbaren. Ein Recht darauf hast Du nicht.

  • Wer übernimmt diese Kosten denn? Wie würdet ihr den Zustand der Wohnung einschätzen? Und falls ich ALLE Kosten tragen muss, kann mich der neuen Vermieter denn wegen Eigenbedarf kündigen?

    Das meiste davon darfst du sowieso nur mit Zustimmung des Vermieters verändern. Letztlich ist es Verhandlungssache - du könntest dem Vermieter anbieten, er trägt die Materialkosten, du die Zeit, ihr vereinbart für einen Zeitraum x einen Kündigungsausschluss... vielleicht ist der Zustand aber auch bereits in der Kaltmiete eingepreist und der Vermieter will hier nichts weiter investieren, dann bleibt dir nur, die Wohnung zu nehmen, wie sie ist oder eben nicht einzuziehen. Ich persönlich würde mich als Vermieter nicht auf sowas einlassen. Entweder will ich den Zustand verbessern, dann mach ich das auf meine Kosten selbst oder ich will aktuell nichts ändern und ein Mietinteressant kann die Wohnung so mieten wie sie ist oder es lassen, der Zustand ist in der Miete berücksichtigt.

    Abhangdecken raus heißt meist auch Abhangdecke wieder rein, weil dir der Zustand darunter bestimmt nicht gefallen wird. Bei uns hat es auch gute Gründe, warum die Decken so abgehängt sind wie sie sind.

  • Es ist nicht erforderlich, dass der Kündigungsverzicht gegenseitig ist. Als Vermieter darf man sich einseitig benachteiligen. Nur als Mieter darf man nicht benachteiligt sein. Das könnte man also verhandeln. Erzwingen kann man nur die Beseitigung von Mängeln, welche die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken. Alles andere (optische Dinge) ist freiwillig und Verhandlungssache.

  • Auch wenn du die Wohnung komplett renovierst, schützt dich das nicht automatisch vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Du könntest versuchen, mit dem Vermieter eine Vereinbarung über einen befristeten Kündigungsschutz zu treffen, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Am Ende bleibt es immer Verhandlungssache, und der Vermieter kann trotzdem rechtlich kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte.

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