Beiträge von WirtzM

    Juristen raten nicht ohne Grund davon ab, den Zugang zu verweigern – rein rechtlich darfst du eine Schadensbegutachtung nicht verhindern. Aber du kannst klare Rahmenbedingungen setzen, zum Beispiel dass nur die Vermieterin selbst kommt und nicht ihr Ehemann, sofern er weder Miteigentümer noch bevollmächtigter Vertreter ist. Solche Einschränkungen sind absolut zulässig und darauf kannst du höflich, aber bestimmt bestehen.

    Auch wenn du die Wohnung komplett renovierst, schützt dich das nicht automatisch vor einer Kündigung wegen Eigenbedarf. Du könntest versuchen, mit dem Vermieter eine Vereinbarung über einen befristeten Kündigungsschutz zu treffen, aber eine Garantie dafür gibt es nicht. Am Ende bleibt es immer Verhandlungssache, und der Vermieter kann trotzdem rechtlich kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte.

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