Juristen raten nicht ohne Grund davon ab, den Zugang zu verweigern – rein rechtlich darfst du eine Schadensbegutachtung nicht verhindern. Aber du kannst klare Rahmenbedingungen setzen, zum Beispiel dass nur die Vermieterin selbst kommt und nicht ihr Ehemann, sofern er weder Miteigentümer noch bevollmächtigter Vertreter ist. Solche Einschränkungen sind absolut zulässig und darauf kannst du höflich, aber bestimmt bestehen.
Beiträge von WirtzM
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