Nebenkosten in 2023 stark gestiegen

  • Hallo.

    Ich habe schon mehrfach wegen meiner Vermieterin hier nachgefragt, und stets wurde mir m.M.n. sehr gut geholfen. Wie üblich habe ich wieder ein Problem mit ihr. Kurze Schilderung:

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten, der Betrag ist das 14,48fache der Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor. Konkret: 2022 31,31 €, 2023 453,38 €.

    Ich habe sie, weil sie nur per WhatsApp kommunizieren möchte, eben auch per WA (was ich eigentlich hasse) wegen dieses Produktes gefragt. Sie hat mir mehrfach geantwortet: (das muss ich einfach zitieren, es treibt mir die Tränen in die Augen)

    "Eigentlich habe ich jede Abrechnung dreimal gegen geprüft und es passt. Die Kosten haben sich nun mal erhöht".

    Ich mag mich nicht damit zufrieden geben. Was kann ich tun? Muss ich das akzeptieren? NK Abrechnungen habe ich als PDF angehängt.

    Danke fürs Nachschauen.

    P.s.: was mich noch stört: beide Abrechnungen enthalten kein Abfassungsdatum, keine Absenderanschrift und sind mit Faksimile unterschrieben. Aber ich denke, rechtlich ist das in Ordnung.

  • der Betrag ist das 14,48fache der Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor. Konkret

    Jein, nur die Nachzahlung ist gestiegen. Aber das sagt nicht viel aus, das als ein Vielfaches anzugeben. Bzw. hilft nicht weiter. Klar steigen die Kosten, wir haben halt nun mal eine Inflation, wo alles teurer wird.

    Was kann ich tun?

    Man kann den Vermieter um einen Termin bitten, um die Rechnungsbelege einzusehen. Das Recht dazu hat man. Dann kann man sehen, ob die Gesamtkosten korrekt aufgeführt sind. Die Gesamtsumme ist von 7540,15 auf 9513,69 gestiegen. Logisch, dass es dann für jeden einzelnen Mieter im Haus auch steigen muss.

  • Die meisten Posten sind aus meiner Sicht um die üblichen Preissteigerungen teurer geworden. Strom, Versicherungen, Dienstleistungen... ganz normal.

    Was mir auffällt, ist dass in 2022 die Kosten die Abwasser/Schmutzwasser extrem niedrig waren, für 12 Personen im Haus erscheinen mir die Kosten in 2023 wesentlich realistischer. So zum Vergleich, wir haben mit 5 Personen 800€/Jahr und wir sind keine Verschwender beim Wasser. Ich würde den Vermieter auch nach Belegen fragen, aber ich denke, dass er da entweder was in 2022 nicht umgelegt hat oder der Versorger damals wirklich noch sehr günstig war. Damit erklärt sich ja der größte Teil eurer Nachzahlung. Der Rest ist wie auch Fruggel schon geschrieben hat, die normale Preissteigerung, die wir hatten. Wenn ihr für 2024 und 2025 die Vorauszahlungen nicht erhöht hattet, dann solltet ihr auch hier mit Nachzahlungen in mind. dieser Höhe rechnen.

  • Doofe Frage:

    Wir sind im Jahr 2025. Die Frist für die Betriebskostenabrechnung 2023 ist am 31.12.2024 verstrichen, daher keine Nachzahlung erforderlich. Oder liege ich da falsch?

  • Wir sind im Jahr 2025. Die Frist für die Betriebskostenabrechnung 2023 ist am 31.12.2024 verstrichen, daher keine Nachzahlung erforderlich

    Es steht nirgends, wann die Abrechnung zugegangen ist. Laut Datum wurde sie 2024 erstellt. Wenn sie tatsächlich erst jetzt zugestellt würde, muss man die Nachzahlung nicht leisten.

  • Die Abrechnung ist tatsächlich erst im Jahr 2025 zugegangen. Jetzt bin ich verblüfft...Ist das rechtlich so abgesichert?

    Meine Internetrecherche sagt dazu:

    Zitat

    Eine Nebenkostenabrechnung verjährt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Das bedeutet, dass Forderungen aus der Abrechnung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.

    Beispiel: Wenn eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erstellt wurde und dem Mieter im Jahr 2023 zugestellt wurde, verjährt die Abrechnung am 31. Dezember 2026

    Andererseits auch:

    Zitat

    Eine Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und dem Mieter zugestellt werden. Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, also endet er am 31. Dezember. Somit muss die Abrechnung für das Jahr 2023 beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024 erstellt und zugestellt sein


    Beides ist richtig, es sind jedoch andere Sachverhalte. Ok, für mich ist das Thema abgeschlossen, ich weiß, wie ich mich zu verhalten habe. Danke allen für tätige Hilfe.

  • Beides ist richtig, es sind jedoch andere Sachverhalte

    Stimmt. Das eine ist die Frist, die der Vermieter Zeit hat, die Abrechnung zuzustellen. Und das andere ist die Frist, um eine Nachzahlung einzufordern. Jedoch muss hierfür erstmal eine Abrechnung vorliegen.

    Jetzt bin ich verblüfft...Ist das rechtlich so abgesichert?

    Ja. In §556 Abs. 3 BGB ist ein Forderungsausschluss festgelegt, wenn der Vermieter die Abrechnung nicht innerhalb der 12 Monate zustellt. Aber man sollte sich überlegen, ob man darauf bestehen will, denn der Vermieter könnte sich revanchieren, z.B. durch eine Mieterhöhung, auf die er vielleicht bislang verzichtet hat.

    ( astour Bei Zitaten bitte immer die Quelle mit angeben!)

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