Die Abrechnung ist tatsächlich erst im Jahr 2025 zugegangen. Jetzt bin ich verblüfft...Ist das rechtlich so abgesichert?
Meine Internetrecherche sagt dazu:
ZitatEine Nebenkostenabrechnung verjährt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Das bedeutet, dass Forderungen aus der Abrechnung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.
Beispiel: Wenn eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erstellt wurde und dem Mieter im Jahr 2023 zugestellt wurde, verjährt die Abrechnung am 31. Dezember 2026
Andererseits auch:
ZitatEine Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und dem Mieter zugestellt werden. Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, also endet er am 31. Dezember. Somit muss die Abrechnung für das Jahr 2023 beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024 erstellt und zugestellt sein
Beides ist richtig, es sind jedoch andere Sachverhalte. Ok, für mich ist das Thema abgeschlossen, ich weiß, wie ich mich zu verhalten habe. Danke allen für tätige Hilfe.