Beiträge von astour

    Die Abrechnung ist tatsächlich erst im Jahr 2025 zugegangen. Jetzt bin ich verblüfft...Ist das rechtlich so abgesichert?

    Meine Internetrecherche sagt dazu:

    Zitat

    Eine Nebenkostenabrechnung verjährt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde. Das bedeutet, dass Forderungen aus der Abrechnung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden können.

    Beispiel: Wenn eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erstellt wurde und dem Mieter im Jahr 2023 zugestellt wurde, verjährt die Abrechnung am 31. Dezember 2026

    Andererseits auch:

    Zitat

    Eine Nebenkostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt und dem Mieter zugestellt werden. Der Abrechnungszeitraum ist in der Regel das Kalenderjahr, also endet er am 31. Dezember. Somit muss die Abrechnung für das Jahr 2023 beispielsweise bis zum 31. Dezember 2024 erstellt und zugestellt sein


    Beides ist richtig, es sind jedoch andere Sachverhalte. Ok, für mich ist das Thema abgeschlossen, ich weiß, wie ich mich zu verhalten habe. Danke allen für tätige Hilfe.

    Hallo.

    Ich habe schon mehrfach wegen meiner Vermieterin hier nachgefragt, und stets wurde mir m.M.n. sehr gut geholfen. Wie üblich habe ich wieder ein Problem mit ihr. Kurze Schilderung:

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2023 erhalten, der Betrag ist das 14,48fache der Nebenkostenabrechnung für das Jahr davor. Konkret: 2022 31,31 €, 2023 453,38 €.

    Ich habe sie, weil sie nur per WhatsApp kommunizieren möchte, eben auch per WA (was ich eigentlich hasse) wegen dieses Produktes gefragt. Sie hat mir mehrfach geantwortet: (das muss ich einfach zitieren, es treibt mir die Tränen in die Augen)

    "Eigentlich habe ich jede Abrechnung dreimal gegen geprüft und es passt. Die Kosten haben sich nun mal erhöht".

    Ich mag mich nicht damit zufrieden geben. Was kann ich tun? Muss ich das akzeptieren? NK Abrechnungen habe ich als PDF angehängt.

    Danke fürs Nachschauen.

    P.s.: was mich noch stört: beide Abrechnungen enthalten kein Abfassungsdatum, keine Absenderanschrift und sind mit Faksimile unterschrieben. Aber ich denke, rechtlich ist das in Ordnung.

    Naja, ein Link zu einer Seite, die sich mit Mietminderung befasst kann sicher nicht schaden, aber das ist wohl Ansichtssache.

    Und bei der Aufrechnung ist die deutsche Grammatik schuld, ich meine natürlich nicht, dem Vermieter gegenüber aufzurechnen sondern dem eigenen Geldbeutel. Damit meine ich, ob sich der Aufwand lohnt, darüber nachzudenken. Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.

    Ja, merke ich. Das was wir früher im Studium über Vertragsfreiheit gehört haben, hat nicht mehr die absolute Gültigkeit. Aber darüber will ich mich jetzt und hier nicht auslassen. Der Gesetzgeber und danach die Gerichte haben sicher viel dafür getan, Rechtssicherheit auch für den zu schaffen, der ansonsten unbedarft Nachteile in Kauf zu nehmen hätte. Ich habe mich mit meinem früheren Vermieter deshalb so gut verstanden, weil wir etwa zur gleichen Zeit das gleiche Fach studiert haben. Fur uns galt: ausgemacht ist abgemacht. Heute ruft man sogar nach dem Gericht, wenn es um einen Schuhschrank im Treppenhaus geht ;)

    Leider wird in vielen Medien Werbung dafür gemacht, Immobilien als Kapitalanlage zu erwerben. Auch ich bin Leidtragender dieser Geschichte, könnte davon aber auch profitieren. Nachdem eine übereinstimmende Wohnung unseres Hauses für mehr als die doppelte Miete vermietet wurde, will unsere neue Vermieterin auch gerne uns aus dem Haus haben. Dazu hat sie sogar den Vorschlag gemacht, erin Haus zu kaufen und uns zur Miete zur Verfügung zu stellen mit vielen vertraglich festgelegte Vorteilen für uns wie keine Mieterhöhung und keine Kündigung für 5 Jahre, usw. Und nun hat ein Bekannter an dem gleichen Haus Kaufinteresse gezeigt - und auch er möchte uns als Mieter haben. Wenn mir da also auch noch eine finanzielle Umzugshilfe angeboten würde, würde ich keinen Moment zögern, dies anzunehmen. Denn das Haus gefällt uns sehr, aber auch unsere jetzige Wohnung. Wir können also getrost die Entwicklung abwarten.

    Jedenfalls ist bei der von Dir geschilderten "3) Mietaufhebungsvereinbarung:... sehr viel Vorteil für Dich zu erkennen.

    ...Es ist allgemeingültig so, dass der Mieter sogar das Recht dazu hat, die ihm vertraglich übertragene Pflicht zu erfüllen.

    Dazu sei mir eine Zusatzfrage erlaubt: wenn der Mieter jetzt klaglos die -erhöhten- Nebenkosten monatlich zahlt, hat er dann stillschweigend sein Einverständnis erklärt? Es kann ja auch sein, dass er einfach nur seine Ruhe haben will und keine Auseinandersetzung um einen relativ kleinen Betrag für, sagen wir, Treppenhausreinigung oder Gartenpflege?

    Dann wäre ich wohl der einzige Vermieter, der seinen Mietvertrag vom Mieterbund bezieht.

    Nö, ganz sicher nicht. Es gibt auch Vermieter (z.B. meinen vorherigen), der sich in die Lage von Mietern versetzen kann und den Mietvertrag des Mieterbundes verwendet. Und daran muss sich dann auch der Nach- oder Neubesitzer halten.

    Mieter haben grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Um fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Samstage gelten dabei als Werktage. Also: Juni, Juli, August - stimmt, ist rechtzeitig.

    Das ist regional wohl sehr verschieden. Bei uns (Koblenz) wird zwar normal der Hausmüll in der Mülltonne abgefahren, jedoch ist keine Sperrmüllabholung möglich, auch eine Ablieferung von Müll in der Deponie ist nicht möglich. Ob eine Kündigung wegen der "Vermüllung" eines Schuppens, also nicht der Wohnung, ein Kündigungsgrund sein kann, würde ich mir dann auch vom Anwalt erklären lassen, den ich im Kündigungsfalle auf jeden Fall aufsuchen würde.

    Der Mieter ist nicht berechtigt, während oder – wie oft praktiziert – kurz vor Ende der Mietzeit auf die Kaution zurückzugreifen, etwa um gegen die letzten Monatsmieten aufrechnen zu können.

    Dagegen steht die Kaution dem Vermieter nicht nur bei Vertragsende oder danach zur Verfügung, sondern auch während des laufenden Vertrages.

    Ließe man diese Aufrechnung zu, könnte ein Mieter – zumal dann, wenn er den späteren Zugriff des Vermieters auf die Kaution befürchtet – grundsätzlich die Mietzahlungen schon vor Ablauf des Mietverhältnisses einstellen und sodann bei einer Geltendmachung der Mietrückstände durch den Vermieter stets gefahrlos mit dem Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen. Dies würde zu Lasten des Vermieters den Sicherungszweck der Kautionsvereinbarung aushebeln.

    (AG München, Urteil v. 05.04.2016, 432 C 1707/16).

    Ich hatte letztes Jahr ebenfalls ein "Taubenproblem". Mein Vermieter schaffte dadurch Abhilfe, dass er einen Holzraben auf die Terrasse stellte, und ich habe zusätzlich noch zwei Raubvogelschattenrisse ans Fenster geklebt. Und die Tauben habens wirklich geglaubt und waren weg. In diesem Jahr haben wir allerdings wieder Besuch von klügeren Tauben. Aber 1 Jahr lang waren wir jetzt taubenfrei, werden es jetzt mit anderen Figuren und Bildern neu versuchen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!