Hallo zusammen,
Meine 80jährige Mutter lebt mittlerweile allein in einer Mietwohnung (80qm) im Erdgeschoss eines Hauses.
Im 1. Stock befindet sich eine weitere Wohnung (etwas kleiner), welche nicht vermietet ist, allerdings vom ortsfremden Vermieter und seiner Familie immer mal wieder tage- oder wochenweise bewohnt wird.
Die Wohnung ist also jederzeit nutzbar, Strom, Wasser etc. sind angemeldet.
Meine Mutter hat nun eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten, aus der eine Nachzahlung in nicht unerheblicher Höhe hervorgeht.
Die (laienhafte) Prüfung der NK-Abrechnung ergab vermeintliche Unstimmigkeiten bezüglich des verwendeten Schlüssels bei einigen Posten, welche der Vermieter durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag begründete.
Zum Beispiel wird im Mietvertrag festgelegt, dass die Kosten für die Müllabfuhr, die Kosten für die allgemeinen Stromkosten sowie die Kosten für die Schornsteinreinigung komplett durch den Mieter zu tragen sind. Andere Posten werden nach Wohnfläche berechnet. Weiterhin wird der Schlüssel für die Entwässerung auf "nach Verbrauch" festgelegt, obwohl dieser Posten üblicherweise nach Wohnfläche berechnet wird.
Es wirkt also alles recht willkürlich.
Ist es zulässig, per Mietvertrag die Kosten für u.a. die Müllabfuhr komplett auf den einzigen Mieter abzuwälzen, obwohl die zweite Wohnung bewohnbar ist und auch vom Vermieter immer wieder bewohnt wird?
Kann der Schlüssel für die Entwässerung willkürlich auf "nach Verbrauch" festgelegt werden, obwohl dies keinen Sinn ergibt?
Vielen Dank!