Beiträge von cowcreamer

    Erst mal vielen Dank für die Antworten!

    Das ist unzulässig wegen der Benachteiligung für den Mieter. Jede Wohnung muss in gleicher Weise berücksichtigt werden, auch wenn sie leer stehen würde.

    Es ist auch meine Vermutung gewesen, dass trotz einzelvertraglicher Absprache keine ungewöhnliche Benachteiligung entstehen darf. Danke für die Bestätigung.

    Gemeint ist vermutlich nicht die Entwässerung, sondern das Niederschlagswasser. Und dieses muss tatsächlich nach Wohnfläche gerechnet werden.

    Genau, es geht um das Niederschlagswasser.

    Ihre Mutter sollte die Einwände innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Abrechnung schriftlich mitteilen. Denn danach muss der Vermieter diese nicht mehr annehmen. Das ist die gesetzliche Frist.

    Danke!

    Hallo zusammen,

    Meine 80jährige Mutter lebt mittlerweile allein in einer Mietwohnung (80qm) im Erdgeschoss eines Hauses.
    Im 1. Stock befindet sich eine weitere Wohnung (etwas kleiner), welche nicht vermietet ist, allerdings vom ortsfremden Vermieter und seiner Familie immer mal wieder tage- oder wochenweise bewohnt wird.
    Die Wohnung ist also jederzeit nutzbar, Strom, Wasser etc. sind angemeldet.
    Meine Mutter hat nun eine Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr erhalten, aus der eine Nachzahlung in nicht unerheblicher Höhe hervorgeht.
    Die (laienhafte) Prüfung der NK-Abrechnung ergab vermeintliche Unstimmigkeiten bezüglich des verwendeten Schlüssels bei einigen Posten, welche der Vermieter durch entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag begründete.

    Zum Beispiel wird im Mietvertrag festgelegt, dass die Kosten für die Müllabfuhr, die Kosten für die allgemeinen Stromkosten sowie die Kosten für die Schornsteinreinigung komplett durch den Mieter zu tragen sind. Andere Posten werden nach Wohnfläche berechnet. Weiterhin wird der Schlüssel für die Entwässerung auf "nach Verbrauch" festgelegt, obwohl dieser Posten üblicherweise nach Wohnfläche berechnet wird.
    Es wirkt also alles recht willkürlich.

    Ist es zulässig, per Mietvertrag die Kosten für u.a. die Müllabfuhr komplett auf den einzigen Mieter abzuwälzen, obwohl die zweite Wohnung bewohnbar ist und auch vom Vermieter immer wieder bewohnt wird?
    Kann der Schlüssel für die Entwässerung willkürlich auf "nach Verbrauch" festgelegt werden, obwohl dies keinen Sinn ergibt?


    Vielen Dank!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!