Guten Tag,
wir wohnen in einem Haus mit 6 Parteien. Bei uns allen war die Grundmiete seit dem Einzug nie erhöht worden - in unserem Fall seit 2004. Unsere Grundmiete beträgt bis jetzt 700,-- Euro für 77 m². Die online-Abfrage des Mietspiegels hat 648,-- +/-20% ergeben.
Nun schrieb uns der Vermieter, dass er die Miete wegen Steigerung der Lebenshaltungskosten bzw. des Lebenshaltungsindexes und der Inflation anpassen will: einmal ab Juli um 35 Euro, dann in zwei Jahren noch einmal um weitere 40 Euro.
Auch wenn unsere Wohnung wegen Mängel (teils beim Einzug, teils später aufgetreten, in beiden Fällen entweder geleugnet oder nie beseitigt) dieses Geld sicher nicht wert ist, wären wir bereit, um des Friedens willen dieser Erhöhung zuzustimmen. Wir sind alt und krank und haben die Kraft nicht, einen Rechtsstreit anzufangen oder über uns ergehen zu lassen.
Aber da ist ein weiterer Punkt: Wir sollen gleichzeitig der Tatsache zustimmen, dass nach Ende der Heizperiode ein Fenster, das bisher keine Doppelverglasung hat, durch ein Fenster mit Doppelverglasung ersetzt wird.
Das Wort "Modernisierung" steht NICHT im Schreiben. Es steht nur da, dass der Vermieter den Wunsch hat, dieses eine Fenster durch ein Fenster mit Doppelverglasung austauschen zu lassen, und er um Zustimmung bittet (uns ist klar, dass der Mieter so oder so Duldungspflicht hat). Es steht auch nicht da, dass dies eine weitere Mieterhöhung bedingen wird, aber wir haben Angst, dass diese Begründung nachkommt, sobald wir die Zustimmung abgeschickt haben.
Meine Frage: Kann der Vermieter ERST NACH Erteilung der Zustimmung das Zauberwort "Modernisierung" aussprechen und dann dadurch eine entsprechende Mieterhöhung begründen, oder müsste er es jetzt schon angekündigt haben, dass es sich um eine Modernisierung handelt, die eine Mieterhöhung in einer bestimmten Höhe nach sich ziehen wird.
Wir haben wenig Geld und große Angst. Daher danke jetzt schon für jede Antwort ...
Gruß
Caro