Mieterhöhungsschreiben mit dreifachem Inhalt

  • Guten Tag,

    wir wohnen in einem Haus mit 6 Parteien. Bei uns allen war die Grundmiete seit dem Einzug nie erhöht worden - in unserem Fall seit 2004. Unsere Grundmiete beträgt bis jetzt 700,-- Euro für 77 m². Die online-Abfrage des Mietspiegels hat 648,-- +/-20% ergeben.

    Nun schrieb uns der Vermieter, dass er die Miete wegen Steigerung der Lebenshaltungskosten bzw. des Lebenshaltungsindexes und der Inflation anpassen will: einmal ab Juli um 35 Euro, dann in zwei Jahren noch einmal um weitere 40 Euro.
    Auch wenn unsere Wohnung wegen Mängel (teils beim Einzug, teils später aufgetreten, in beiden Fällen entweder geleugnet oder nie beseitigt) dieses Geld sicher nicht wert ist, wären wir bereit, um des Friedens willen dieser Erhöhung zuzustimmen. Wir sind alt und krank und haben die Kraft nicht, einen Rechtsstreit anzufangen oder über uns ergehen zu lassen.

    Aber da ist ein weiterer Punkt: Wir sollen gleichzeitig der Tatsache zustimmen, dass nach Ende der Heizperiode ein Fenster, das bisher keine Doppelverglasung hat, durch ein Fenster mit Doppelverglasung ersetzt wird.
    Das Wort "Modernisierung" steht NICHT im Schreiben. Es steht nur da, dass der Vermieter den Wunsch hat, dieses eine Fenster durch ein Fenster mit Doppelverglasung austauschen zu lassen, und er um Zustimmung bittet (uns ist klar, dass der Mieter so oder so Duldungspflicht hat). Es steht auch nicht da, dass dies eine weitere Mieterhöhung bedingen wird, aber wir haben Angst, dass diese Begründung nachkommt, sobald wir die Zustimmung abgeschickt haben.
    Meine Frage: Kann der Vermieter ERST NACH Erteilung der Zustimmung das Zauberwort "Modernisierung" aussprechen und dann dadurch eine entsprechende Mieterhöhung begründen, oder müsste er es jetzt schon angekündigt haben, dass es sich um eine Modernisierung handelt, die eine Mieterhöhung in einer bestimmten Höhe nach sich ziehen wird.
    Wir haben wenig Geld und große Angst. Daher danke jetzt schon für jede Antwort ...
    Gruß

    Caro

  • Wenn der Vermieter jetzt eine Modernisierung ankündigt, dann hat er hier auch die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme, einschließlich der hieraus zu erwartenden Mieterhöhung mitzuteilen.

    Könnt Ihr nicht einfach mal beim Vermieter anrufen und den konkreten Ablauf bei dem Fenstertausch besprechen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke Leipziger82. Unser Vermieter ist kein Mensch, den man einfach anruft und mit dem man etwas bespricht. Meine Frage war eben, ob es juristisch einen Unterschied macht, wenn das Wort Modernisierung nicht ausgesprochen wird oder ob er den Begriff nachträglich geltend machen kann.

  • Nein, eine Modernisierung muss vorher angekündigt werden. Hinterher geht das nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Mieterhöhung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, nur weil die Modernisierungsmaßnahme bzw. die Erhöhung nicht angekündigt wurde. Sie kann nur erst nach weiteren 6 Monaten verlangt werden (§559b BGB).

    Außerdem könnte es meiner Meinung nach auch sein, dass ein einzelnes Fenster unter §555c, Absatz 4 (unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache und unerhebliche Mieterhöhung) fällt, sodass die Ankündigungsvorschriften aus den Absätzen 1 bis 3 nicht gelten. Zumindest aus eigener Erfahrung würde ich das so sehen. Ein einfaches Fenster kostet mit Einbau wenige 100 € und führt damit auch nur zu einer Mieterhöhung im kleinen einstelligen Euro-Bereich, wenn überhaupt nach Abzug der Instandhaltung. Als Vermieter würde ich mir nicht mal den Aufwand dieses Schreibens machen, wenn es wirklich nur um ein einzelnes Fenster geht.

  • Nun schrieb uns der Vermieter, dass er die Miete wegen Steigerung der Lebenshaltungskosten bzw. des Lebenshaltungsindexes und der Inflation anpassen will: einmal ab Juli um 35 Euro, dann in zwei Jahren noch einmal um weitere 40 Euro.

    Will der Vermieter die Miete nach dem Lebenshaltungsindex erhöhen, dann muss dies im Vertrag so vereinbart worden sein. Andernfalls ist das nicht möglich. Nun ist der Vertragsinhalt zwar unbekannt, aber ich vermute, der Vermieter weiß nicht, was er tut. Denn sonst könnte er die Erhöhung nicht schon 2 Jahre im Voraus ankündigen, weil man doch noch nicht wissen kann, die der Verbraucherindex des statistischen Bundesamtes dann sein wird.

    Wir sollen gleichzeitig der Tatsache zustimmen, dass nach Ende der Heizperiode ein Fenster, das bisher keine Doppelverglasung hat, durch ein Fenster mit Doppelverglasung ersetzt wird.

    Die Zustimmung ist zunächst mal unproblematisch. Damit will der Vermieter nur sicher gehen, dass es keine Hindernisse bei der Umsetzung der Maßnahme gibt und er vielleicht Handwerker bestellt, die ihre Arbeit nicht machen können, weil sich Mieter quer stellen. Eine Mieterhöhung begründet das noch nicht. Und ob es überhaupt eine Modernisierung ist, müsste man dann erst prüfen, da die eine Glasscheibe mehr dafür nicht ausreicht, sondern es müssten schon Isolierglasfenster sein, um eine Kostenersparnis erreichen zu können.

  • da die eine Glasscheibe mehr dafür nicht ausreicht, sondern es müssten schon Isolierglasfenster sein, um eine Kostenersparnis erreichen zu können.

    In der Praxis wird es heute kein Fenster geben, was nicht eine Energieersparnis bringt. Einfach verglaste Fenster haben U-Werte von fast 5, ein Standardfenster nach GEG höchstens 1,3.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!