Hallo zusammen,
wir haben heute eine Mieterhöhung erhalten. Beigefügt der Mietspiegelrechner für Karlsruhe.
Im Mietspiegelrechner wurde die falsche Wohnungsgröße angegeben. Hier wurden weniger Quadratmeter angesetzt, was zu unserem Nachteil ist.
Dann gibt es noch zwei Punkte welche nicht klar sind:
Die Sanitärausstattung wird als Standardbad eingruppiert. Für mich ist die Frage, ab wann der Punkt "Sanitäraustattung veraltet" zutrifft. Dies würde zu einer Eingruppierung als "Einfaches Bad" führen. Ist dies nach 10 Jahren der Fall, dass die Ausstattung veraltet ist, oder noch 15? Was genau fällt unter den Punkt Sanitäraustattung?
Nächster Punkthandel vom Fußbodenbelag im Wohnbereich. Dieser soll "Unabhängig von der Belagsart: neuwertiger oder sehr gepflegter Belag" sein. Neuwertig trifft nicht zu, da der Belag seit Jahrzehnten gleich ist. Sehr gepflegt ist nun die Frage, wie dies definiert wird.
Über Rückmeldungen freue ich mich. Vor allem primär hinsichtlich der falschen Quadratmeterzahl im Mietspiegelrechner. Dies ist nachweislich falsch und somit die Mieterhöhung nicht wirksam?
Freundliche Grüße
Guti