Hallo,
laut statistischem Bundesamt (Destatis) nutzt jede/r Einwohner/in in Deutschland im Schnitt 128 Liter Wasser pro Tag. Bei 2 Personen wären das also knapp 8 Kubikmeter im Monat.
In dem genannten Fall dürften die reinen Wasser- und Abwasserkosten im Vergleich zu den Energiekosten eher gering ausfallen.
Ich würde zudem sagen, der Vertrag ist in dieser Form nicht zulässig, denn:
Zitat von Urteil des BGH vom 19.7.2006 Az. VIII ZR 212/05
Die im Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist mit den Bestimmungen der Heizkostenverordnung nicht vereinbar. Danach hat der Gebäudeeigentümer den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen (§§ 4 und 5 HeizkV) und auf dieser Grundlage die Kosten auf die einzelnen Nutzer zu verteilen (§§ 6 bis 9 HeizkV). Hierzu stehen Vertragsgestaltungen in Widerspruch, die für Heizung und Warmwasser unabhängig vom tatsächlichen Energieverbrauch des Nutzers ein pauschales Entgelt vorsehen. So liegt es auch bei einer Bruttowarmmiete, weil hierdurch im Regelfall alle umlagefähigen Betriebskosten einschließlich der Heiz- und Warmwasserkosten abgegolten werden.
Es gibt zwar auch dabei Ausnahmen, z.B. für vermietete Zimmer oder ähnliches, aber in dem genannten Fall scheinen mir diese Ausnahmen nicht zutreffend zu sein, da es sich um eine normale Wohnung handelt.
Eine Nachforderung von 100 Euro im Monat halte ich nicht für durchsetzbar. Niemand kann beweisen, dass diese Partei für den Verbrauch verantwortlich ist.
Ich würde dem Vermieter raten, im Einvernehmen mit seinen Mietern einen neuen Vertrag auf Basis einer Kaltmiete mit Betriebskosten (Nebenkosten) zu machen. Sicherlich sind dazu einige Umbaumaßnahmen (z.B. Wasserzähler, Wärmemengenzähler) notwendig, aber es ist danach für beide Parteien transparenter und niemand braucht Nachts in den Keller laufen und abfließender Wärme hinterherfühlen. Auch im Sinne des Umweltschutzes ist es auf jeden Fall von Vorteil, weil die Verbraucher ihr Verhalten dann eher hinterfragen.
Viele Grüße!