Untermiete Nebenraum Nachbar Dachgeschoss

  • Hallo an das Mietrecht-Forum!

    Ich habe eine Frage und vielleicht hat jemand einen Rat oder etwas ähnliches erlebt.

    Ich wohne in einem 4 Parteien Haus, 1. Stock.

    Mein Nachbar neben mir hat noch einen separaten Extraraum im Dachgeschoss, den er wohl mal vor Jahren ausgebaut hat.

    Dieser Raum ist nur durch das Treppenhaus erreichbar und hat keinen Wasseranschluß, Sanitäranschluss, Küche o.Ä. Es ist nur ein Dachzimmer mit Heizung und Strom.

    Nun hat er dieses Zimmer zum zweiten Mal untervermietet. Für 12 Monate.

    Davor hat er das Zimmer als Arbeitszimmer, Atelierraum, Hobbyzimmer, Gästezimmer genutzt.

    In der eigentlichen Wohnung hat er auch untervermietet, er selbst wohnt jetzt im Ausland.

    Die Menschen die im Dachzimmer wohnen laufen nun natürlich für alle Bedarfe des täglichen Lebens die Treppen runter in die untere Wohnung. Sie haben ja kein Wasser, Toilette etc.

    Also alles was sie eigentlich in den eigenen vier Wänden tun läuft über das Treppenhaus.

    Ich wohne nebenan und damit direkt dazwischen.

    Meine Frage: Ist das überhaupt ein Wohnraum? Darf man so vermieten?

    Ha jemand da eine Ahnung oder ähnliches erlebt?

    Mich stört es mittlerweile massiv, wenn ich aus der Wohnungstür gehe und auf Nachbarn in Schlafsachen treffe, die duschen wollen. Das Leben verlagert sich übers Treppenhaus. Ich bekomme alles mit und habe ein ständiges Kommen und Gehen.

    Danke schonmal für Durchlesen ist etwas lang geworden!

    Freue mich, wen jemand etwas dazu sagen kann!

    Beste Grüße

  • Hallo,

    die Grundausstattung bei Mietwohnungen ist abhängig vom Bundesland geregelt. In dem geschilderten Fall ist mir unklar, wie die Mietverträge aufgebaut sind. Irgendwie wird ja geregelt worden sein, dass die Mietpartei das Bad mitbenutzen darf. Es kann sein, dass das so zulässig ist, denn in einer WG hat ja auch nicht jeder ein eigenes Bad. Allerdings kann ich es verstehen, dass so eine Situation den Haufrieden stört.

    Was sagt denn der Eigentümer bzw. der eigentliche Vermieter dazu?

    Viele Grüße!

  • Hallo Bjoern,

    Danke für Deine Antwort!

    Ich bin mir nicht sicher, ob der Vermieter das so genau weiß, wie die Untermietverhältnisse dort sind. Ich möchte eigentlich dem Nachbarn auch vorher die Chance geben, das Mietverhältnis selber zu beenden, für den Fall er hat es dem Vermieter so gar nicht gesagt.

    Ja, es stört in meinen Augen schon sehr den Hausfrieden, weil die Untermieter eben keinen direkten Zugang zur (Haupt-) Wohnung haben.

    Für mich ist diese Lage außerhalb der Wohnung das ausschlaggebende und auch einfach die rechtliche Grundlage mit der man in dieser Art einfach untervermieten kann. Es geht ja ausschließlich zu meinen Lasten.

    Ich habe mal gelesen, dass man z.B sog. Hobbyräume nicht einfach zu Wohnräumen machen darf. Also das die Art der Nutzung eines solchen Raumes unterm Dach vorgeschrieben oder genehmigt sein muss.

    Danke sehr für Deine Antwort!

    Beste Grüße!

  • Ich möchte eigentlich dem Nachbarn auch vorher die Chance geben, das Mietverhältnis selber zu beenden

    Dann sprechen sie doch den Nachbarn direkt drauf an und erklären ihm freundlich, wie störend die Sache ist und eine Lösung gefunden werden sollte. Wäre das nicht das naheliegende? Bringt das keine Verbesserung, bleibt nur das Gespräch mit dem Eigentümer.

    Ich habe mal gelesen, dass man z.B sog. Hobbyräume nicht einfach zu Wohnräumen machen darf

    Es ist richtig, dass es Regelungen gibt, unter welchen Voraussetzungen ein Raum als Wohnraum genutzt werden kann. Jedoch ist das ein ganz anderes Rechtsgebiet, nämlich das Baurecht. Mit dem Mietrecht hingegen gibt es da keine Überschneidung. Mit anderen Worten, auch wenn der Raum so nicht genutzt werden darf, bedeutet das noch lange nicht, dass der Mietvertrag nicht wirksam ist.

  • Hallo Fruggel,


    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Tatsächlich habe ich dem Nachbarn jetzt mehrmals gesagt, dass diese Untermietung für mich so nicht geht.

    Ich werde ihm dann sagen müssen, dass ich mich an den Vermieter wenden werde.

    Was würde das denn heißen, wenn der Raum so nicht genutzt werden darf und der Mietvertrag dann aber nicht unwirksam wird?

    Verwirrend, ich dachte das wäre dann eine unrechtmäßig Nutzung von Räumen und somit, schlimmstenfalls, auch ein Kündigungsgrund.

    Ich Danke erstmal sehr für alle Antworten!

  • Hallo ins Forum,


    Ich dachte ich gebe einmal ein kleines Update, für die die es vielleicht auch interessiert.

    Ich habe meinem Nachbar nochmal geschrieben und auch gefragt, wie lange der Unstand der Untervermietubg so bleibt und ob sich daran noch was ändert. Darauf kam eine gereizt irritierte Antwort mit den Punkten, dass der Raum

    a) Wohnraum ist, für den sie Miete zahlen ( was natürlich klar ist)

    b) die Vormieterin diesen Raum auch schon als Untermiete vermietet hat

    c) der Raum auch in Zukunft von den Nachmieter als Wohnraum genutzt wird

    Und die Frage was mich daran jetzt so stressen würde.

    Ich finde es unglaublich, wie man den Umstand nicht sehen kann und wie über die Rechte von anderen Mietern so hinweggesehen werden kann. Die Frage, ob so eine Untermietung für die Nachbarn irgendwie okay ist, nicht da ist.

    Ich finde es so krass, dass ich mich damit arrangieren soll. Ansonsten natürlich ausziehen, was bitter ist. Aber ja.

    Ja Danke nochmal an alle die geantwortet haben und mir da weitergeholfen haben.

    Beste Grüße!

  • Ich finde es unglaublich, wie man den Umstand nicht sehen kann und wie über die Rechte von anderen Mietern so hinweggesehen werden kann. Die Frage, ob so eine Untermietung für die Nachbarn irgendwie okay ist, nicht da ist.

    Die Unzufriedenheit und Ratlosigkeit über den Zustand ist vollkommen nachvollziehbar, das kann ich gut verstehen, würde mir bestimmt auch so gehen. Doch für die juristische Bewertung muss man die Sache etwas differenzierter betrachten (auch wenn es schwer fällt). Verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen hilft nicht weiter. Folgende Aspekte gibt es.

    • Allein nur die Tatsache, dass Leute durch das Treppenhaus gehen, ist nicht ausreichend. Früher war es üblich, dass man Gemeinschaftstoiletten und -bäder im Flur hatte. Und wenn jemand viel Besuch bekommt, kann man dagegen auch nichts sagen. Es kommt etwas detaillierter darauf an, wo genau die Störung liegt (z.b. Läutstärke).
    • Es spielt eine Rolle, was der Eigentümer sagt. Unter Umständen hat er diese Untervermietung gar nicht genehmigt, und dann wird ihn die Information sicherlich interessieren und dann kann dieser auch etwas unternehmen.
    • Die möglicherweise zweckfremde Nutzung ist wie gesagt kein Kündigungsgrund. Man kann sich an das Bauamt wenden und über die Nutzung informieren, und das Bauamt könnte die Nutzung untersagen, falls der Raum tatsächlich so nicht genutzt werden darf. Dann hat der Vermieter ein Problem, weil er den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, der wie gesagt bestehen bleibt.
  • Allein nur die Tatsache, dass Leute durch das Treppenhaus gehen, ist nicht ausreichend. Früher war es üblich, dass man Gemeinschaftstoiletten und -bäder im Flur hatte. Und wenn jemand viel Besuch bekommt, kann man dagegen auch nichts sagen. Es kommt etwas detaillierter darauf an, wo genau die Störung liegt (z.b. Läutstärke).

    Tja, was soll ich dazu sagen. Es stört mich nicht, wenn Leute durch den Flur gehen. Es gibt im Haus Nachbarn, die sind SEHR aktiv.

    Es stört mich nicht, wenn Leute viel Besuch bekommen. Die Leute sind dann mit ihrem Besuch in ihrer Wohnung.

    Es stört mich inmitten eines teilweise als Jugendherberge anmutenden Zustands zu wohnen, der bedeutet dass das Treppenhaus genutzt wird ohne dass das in irgendeiner Weise im Rahmen ist. Hier geht es schon um die Frequenz, die Dauer, die Art ( in Schlafsachen), der Zweck ( Zugang zu Bad, Küche zu haben). Diese prekäre Wohnsituation lässt mich einfach nur kopfschüttelnd zurück.

    Wenn mein aktiver Nachbar zigmal am Tag zu seinem Auto rausgeht, dann kann man vielleicht sagen, boah das nervt mich. Aber dagegen ist nichts zu sagen. Er verbringt aber den Großteil seiner Zeit in seiner Wohnung. Oder andere eben außerhalb, bei der Arbeit, was weiß ich.

    Man kann viel darüber sagen, ja das gibt es, ja das kann man so vermieten, ja das ist nicht konkret genug. Aber was das wirklich praktisch heißt ist: Dauernutzung im Treppenhaus.

    Die Unzufriedenheit und Ratlosigkeit über den Zustand ist vollkommen nachvollziehbar, das kann ich gut verstehen, würde mir bestimmt auch so gehen.

    Danke!
    Schönen Abend

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