Gebäudeversicherung

  • Hallo hab mal eine Frage vielleicht kann jemand drauf antworten, unzwar ist in dem Gebäudeversicherungsschein eine Fläche von 114 m² angegeben ,10 m² davon sind Werkstatt , jetzt habe ich mal grob das Haus vermessen und ohne Abzug irgendwelche Schrägen etc bin ich auf 104 m² , damals angegeben waren 92 m² Wohnfläche das würde ja so passen, allerdings dachte ich das auch bei der Versicherung Dachschrägen feste Grundofen Treppe auch abgezogen werden ,täusche ich mich da? Vielleicht kann mich jemand aufklären.:)

  • Hallo,

    es gibt unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Wohnflächenermittlung. Normalerweise gilt folgendes:

    - Wohnflächen unter Dachschrägen mit bis zu einem Meter Raumhöhe werden nicht zur Wohnfläche gerechnet.

    - Wohnflächen unter Dachschrägen von einem Meter bis zu zwei Metern Raumhöhe werden zu 50 % zur Wohnfläche gerechnet.

    - Wohnflächen unter Dachschrägen mit mehr als zwei Metern Raumhöhe gelten als 100 % Wohnfläche.

    Das selbe gilt auch unter Treppen.

    Terrassen und Balkone zählen auch anteilig zur Wohnfläche. Da kommt es drauf an, ob die Fläche überdacht oder sogar beheizt ist. Zum beispiel zählt ein Balkon ohne Dach zu 1/4. Also wenn er 4 Quadratmeter Grundfläche hat, zählt er als 1 Quadratmeter.

    Eine Werkstatt gilt normalerweise als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche.

    Viele Grüße!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!