Nebenkostenabrechnung sehr hoch bei gleichem Verbrauch

  • Hallo,

    Habe heute meine Betriebkostenabrechnung vom Vermieter im Briefkasten gehabt und mich hat wirklich fast der Schlag getroffen, ich muss zum vorjahr fast 4x so viel bezahlen, über die ganzen Jahre waren es um die 300-350€ maximal, jetzt soll ich plötzlich 1380€ bezahlen müssen.

    Wir bewohnen eine Mietwohnung im 2.OG eines Mehrfamilienhauses soweit ich Informiert bin sind es 10 oder 12 Mietobjekte

    Es handelt sich um ein Eckhaus auf meiner Seite sind es 7 Wohnungen + 1 Gewerbeobjekt (ein Büro) nebenan sind es meines Wissens 3 oder 4 Wohnungen maximal mir sind 3 Wohnungen dort bekannt ob im Dachgeschoss noch jemand wohnt und ob das extra zählt weiß ich nicht.

    Die meisten dieser Wohnungen sind 1-2 Zimmer Wohnungen, ich bewohne eine 3 Zimmer 75qm Wohnung dann gibt es noch 1-2 Wohnungen mit 4 Zimmern also etwas großer als unsere.

    Kaltmiete für 75qm bezahle ich 575,00€ + 218,00€ Nebenkosten Gesamt 793,00€ für Strom bezahle ich im Monat 125,00€ beim Grundversorger, möchte nicht wissen wie viel die im März wollen als Nachzahlung ;(

    Diese Kosten decken eigentlich die ganzen anderen kosten wie Gebäudeversicherung oder Hausmeister kosten usw. ab bleiben sogar 20-40€ Plus im Jahr nur die Heizkosten und Warmwasser kosten sind sehr teuer. Habe mal die Heizkosten und Warmwasserrechnung in PDF angehängt, sollte die Gesamte Betriebskostenabrechnung gewünscht sein werde ich das fehlende nachreichen.

    Wäre über hilfreiche Tipps jeglicher Art sehr dankbar.

    Ich soll jetzt bis zum 31.12.23 insgesamt 2.169,89€ an den Vermieter überweisen mit Miete + Nebenkosten das ist fast mein gesamter Nettolohn bin echt am zweifeln wie ich das bezahlen soll ich habe 2250€ Netto im Monat.


    Ich erläutere kurz mal einiges von der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021 was mir so als Laien auffällt.

    Bei Berechnung der Kosten unter Heizkosten:

    Heizkosten für 2021

    Grundkosten 72,100 m2 Kosten pro Einheit damals 3,52€ heute 5,89€ das sind 67% zum Vorjahr mehr.

    Verbrauchskosten WMZ 6.412,00 kWh Kosten pro Einheit damals 0,077€ heute 0,182€ das sind 136% zum Vorjahr verbraucht habe ich aber 5.972,00 kWh also 440 kWh weniger zum vorjahr auch wenn das nicht viel ist.

    Gesamte Heizkosten 2021 waren es 751,88€ heute sind es 1.516,86€ also 100% aufschlag zum Vorjahr.

    Warmwasserkosten für 2021

    Grundkosten für 72,100 m2 damals 0,759€ heute sind es 1,665€ also 119% mehr kosten.

    Verbrauchskosten WWZ für 30,630 m2 damals 6,59€ heute sind es 13,68€ also 107% mehr kosten bei 30,786 m2 bei 156 m2 mehr verbrauch.

    Gesamte Warmwasserkosten 2021 wares es 256,77€ heute sind es 541,54€ also 110% aufschlag zum Vorjahr.

    Nebenkosten 2021:

    Wasser 99,491 WV zu 2,25€ damals

    Schmutzwasser 99,491 Wv zu 1,57€ damals

    Mietgeräte 1,000 KWZ zu 7,48€ damals

    Funktionsprüfung 4,000 ARWM zu 3,51€ damals

    waren für 2021 kosten in höhe von 403,38€ damals heute steht nichts in den details nur die Gesamtkosten für 2022 das sind 450,05€ knapp 47€ mehr.

    Gesamtkosten Ihr Rechnungsbetrag damals 1412,03€ und heute Ihr Rechnungsbetrag bei 2508,45€ das sind 77% mehr zum Vorjahr

    Damals musste ich 340,92€ Nachzahlen und heute muss ich 1.376,89€ Nachzahlen steht da das sind 303,87% mehr zum Vorjahr also ist da nur ein Tippfehler eventuell oder kommt das so wirklich hin?

    • Offizieller Beitrag

    Hier ist eine komplette Prüfung der Abrechnung erforderlich, was aber den Rahmen des Forums sprengt, da man es sich schon etwas genauer anschauen muss. Daher bitte über diesen Nebenkostenservice die Abrechnung zur Prüfung beauftragen.

    Vorab wäre es hilfreich, die Belege beim Vermieter anzufordern, um die Beträge vergleichen zu können.

    Bis 31.12. muss das nicht gleich bezahlt sein. wohl ist die Zahlung sofort fällig, in Verzug gerät man aber frühestens nach 30 Tagen. Daher bitte keine Panik haben. Und falls der Vermieter die Belege nicht schicken sollte und auch keine persönliche Belegeinsicht anbietet, hat man eh ein Zurückbehaltungsrecht für die Nachzahlung.

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