Wohnung bei Auszug streichen? Mietvertrag im Anhang

  • Hallo,

    Ich ziehe zum 1.6.24 aus meiner Wohnung aus und frage mich noch, ob ich die Wohnung vor dem Auszug streichen muss. Im Mietvertrag steht, soweit ich es verstehe nur, dass man Schönheitsreparaturen nach 5 Jahren vornehmen muss, aber nicht zum Auszug. Ich bin erst seit 3 Jahren in der Wohnung.

    Gibt des da allgemein eine gesetzlich vorgeschriebene Regel oder muss alles im Vertrag festgelegt sein?

    Muss ich jetzt meine Wohnung streichen oder nicht?

    Im Anhang ist das Bild vom Mietvertrag

  • Das einzige was gestrichen werden muss, ist die Einbildung, das was gestrichen werden muss.

    Evtl. Schäden werden mit der Kaution verrechnet, ansonsten kannst du sie auslachen

  • Muss ich jetzt meine Wohnung streichen oder nicht?

    Das kann man nicht so allgemein beantworten. Es kommt darauf an, ob die Wohnung beim Einzug schon renovierungsbedürftig war oder nicht. Und es hängt davon ab, wie der Zustand der Wände jetzt ist, also ob sie einen renovierungsbedürftigen Eindruck machen.

    Wenn man die Wände während der Mietzeit farbig gestrichen hat oder Mustertapeten angebracht hat, muss man das in jedem Fall beseitigen.

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