Hallo,
Ich ziehe zum 1.6.24 aus meiner Wohnung aus und frage mich noch, ob ich die Wohnung vor dem Auszug streichen muss. Im Mietvertrag steht, soweit ich es verstehe nur, dass man Schönheitsreparaturen nach 5 Jahren vornehmen muss, aber nicht zum Auszug. Ich bin erst seit 3 Jahren in der Wohnung.
Gibt des da allgemein eine gesetzlich vorgeschriebene Regel oder muss alles im Vertrag festgelegt sein?
Muss ich jetzt meine Wohnung streichen oder nicht?
Im Anhang ist das Bild vom Mietvertrag