Guten Tag,
ich möchte ausziehen (Kündigung zum Samstag) und wir haben eine gültige Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag.
Nun ist meine Vermieterin schon mehrfach ohne mein Einverständnis in den letzten Tagen einfach in die Wohnung gegangen um für die neue Küche auszumessen und hat mehrere Mängel festgestellt, die ich bis Samstag beseitigen soll. Darunter fallen:
Ihr sind einige Wände nicht ordentlich genug gestrichen, sie bezeichnet sie als fleckig. Bei zwei Wänden stimme ich zu, allerdings haben wir da bereits vier mal (!) gestrichen und es ist immer noch fleckig - das war es meines Erachtens auch bei Einzug schon, haben wir aber leider nicht dokumentiert. Bei einigen Wänden finde ich sie okay, ich bin mir aber sicher, dass meine Vermieterin einen Großteil der Wohnung auf meine Kosten streichen lassen will und das mit dieser Schönheitsreparaturklausel begründet - Fotos der Wände sind im Anhang. Muss ich auch dann eine komplette Wand streichen, wenn ich die Wand nie selbst gestrichen habe und da ausschließlich zwei verputze Bohrlöcher drin sind ? Ich habe übrigens keine drei Jahre dort gewohnt.
Des Weiteren folgende Situation: Ich hatte meine Vermieterin vor einiger Zeit gefragt, ob Ich die Fensterbänke und Heizungsrohre streichen dürfe, da mir diese nicht gefallen haben - sie bejahte dies. Hat aber nicht geäußert, dass ich das bei Auszug wieder rückgängig machen muss. Ich habe die Bänke dann mit normaler Wandfarbe weiß und anschließend mit goldenem Lack gestrichen (Ich weiß, nicht super professionell) und die Rohre mit kupferfarbener Rohrfarbe. Nun hat sie mir vor einigen Tagen (!) eröffnet, dass ich alles abbeizen und in den Ursprungszustand zurückversetzen soll. Die Rohre solle ich mit weißer Rohrfarbe streichen. Habe ich alles gemacht. Jetzt bemängelt sie, es sei nicht ordentlich genug. Fotos im Anhang. Darf sie mir da eine erneute Reinigung in Rechnung stellen ?
Außerdem ist uns an ein paar Stellen in der Küche etwas Tapete abgegangen. Wir haben so gut es geht versucht, es zu reparieren und zu überstreichen man sieht es aber noch. Darf sie mir das gesamte Neutapezieren in Rechnung stellen?
Danke für eure Antworten !