Hallo,
ich habe eine Frage zum Verteilerschlüssel in der Betreibskosetnabrechnung.
Ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter die Herleitung seines angewannten Verteilerschlüssels zu Erklären.
Reicht es auf der Abrechnung aus wenn dort steht
Gesamtabrechnungsmengen:1000 Ihr Anteil:75
Oder muß er auf der Abrechnung auch angeben welche qm² Zahl Gesamtwohnfläche den 1000 Anteilen gegenüberstehenß
Danke