Bei den Heizkosten hat MEA nichts zu suchen. Da muss immer nach Wohnfläche gerechnet werden. Dort sind somit wahrscheinlich Fehler.
Im Anhang mal ein Screenshot des Umlageschlüssels aus der Abrechnung 2021.
Sorry es waren 766,13 anstatt 750 MEA
Im Rahmen der Belegeinsicht kann man sich die Teilungerklärung zeigen lassen, wo die Miteigentumsanteile definiert wurden
Ist der Abrechner, in dem Falle die beauftrage Hausverwaltung dazu verpflichtet?
Belege zur Abrechnung weiß ich,ja.
Aber Einblick in die Teilungserklärung??
Ich hatte zu den Unterscheidlichen MEAs auf einer Abrechnung schon bei der Hauverwaltung um Erklärung gebeten,aber wie erwartet keine Antwort erhalten.