Heizkostenabrechnung und dürfen Heizkosten geschätzt werden

  • Hallo an alle,

    Frage: Dürfen Heizkosten geschätzt werden?

    Hintergrund:

    Unsere Wärmemengenzähler (Röhrchen) wurden am 28.03.2022 gegen neue HKV (Funk) getauscht.

    In der Abrechnung sind die Ablesewerte von März bis Dezember '22 aufgeführt und nachvollziehbar. Nur eben nicht von Jan-Mrz. Nach eigener Aussage des Vermieters, wurde das Ablesen beim Tausch versäumt und deswegen geschätzt. Die Ablesefirma wurde vom Vermieter diesbezüglich schon gekündigt. Ablesewerte (neues System) alle Heizkörper von März-Dez rund 1500 und geschätzt (altes System) von Jan-Mrz rund 1100.

    Ist so eine Schätzung zulässig?

    Vielen Dank für die Mühe

    VG Kurt'i

  • Nach eigener Aussage des Vermieters, wurde das Ablesen beim Tausch versäumt und deswegen geschätzt.

    Das kann ich mir nicht vorstellen und würde das einmal prüfen lassen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wenn Messwerte nicht verfügbar sind, dann kann man eben nur schätzen.

    Die Kosten darf der Mieter dann aber pauschal um 15% kürzen. Ob der Vermieter die 15% vom Messdienstleister zurückfordern kann, ist dabei egal.

  • Ablesewerte von März bis Dezember '22 aufgeführt und nachvollziehbar. Nur eben nicht von Jan-Mrz

    In dem Fall ist eine Schätzung zulässig. Wobei es allerdings nicht wirklich eine Schätzung ist, sondern eine Hochrechnung mit der Gradtagszahlenmethode. Diese wurde hier vermutlich nicht angewendet, dafür erscheinen die 1100 Einheiten etwas zu viel. So eine Hochrechnung ist zulässig und da darf dann nicht um 15% gekürzt werden.

    Allerdings wäre es rechnerisch kein Nachteil, wenn diese falsche Schätzung in allen Wohnungen angewendet würde. Denn dann wäre die Verteilung der Kosten wieder gleichmäßig. Daher kann man jetzt nicht so pauchal die Schätzung anprangern und vielleicht ist was anderes falsch.

    eigener Aussage des Vermieters, wurde das Ablesen beim Tausch versäumt

    Nein, das wurde nicht versäumt. Eine Ablesung von Röhrchen ist in so einem kurzen Zeitraum von 3 Monaten nicht zuverlässig wegen der planmäßigen Überfüllung der Röhrchen. Die Firma hat von daher also nichts falsch gemacht.

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