Abrechnung - Keine Verbrauchserfassung und Zahlung Heizöl-Lieferung

  • Hallo!

    Wir sind Mieter einer Wohnung, die sich mit drei weiteren Wohnungen eine Heizung / Warmwasser und einen gemeinsamen Öltank teilt. Zwei Parteien sind Eigentümer.

    Es ist hier so geregelt, dass wir als Mieter sofort nach Lieferung des Heizöls in Vorkasse gehen müssen. Wir bezahlen pauschal (von der Eigentümergemeinschaft festgelegt) 25% pro Lieferung. Eine jährliche Abrechnung der Heizkosten oder eine Verbrauchserfassung erfolgt nicht. Die Heizkosten sind laut Mietvertrag nicht in der Miete oder den Nebenkosten enthalten.

    Ist das so erlaubt? Der Tank wird nicht vom Vermieter, sondern von den Eigentümern befüllt. Diese entscheiden alleine, wann und zu welchem Preis welche Menge aufgefüllt wird. Der Vermieter geht dann bei den anderen Eigentümern für uns in Vorleistung und verlangt dann von uns sofortige Zahlung. Teilweise wird der Tank mehrere Male im Jahr befüllt. Obwohl wir sehr wenig heizen, haben wir keine Möglichkeit, bei den Heizkosten zu sparen oder den Zeitpunkt der Befüllung zu beeinflussen.

    LG

  • Das ist nicht zulässig. Ein solches Haus unterliegt der Heizkostenverordnung und hat somit eine Pflicht zur Verbrauchserfassung bei den Heizkosten. So kannst du die Heizkosten um 15 % mindern bzw. die Verbrauchserfassung einfordern.

  • Danke für die Antwort.

    Wenn in Zukunft eine Verbrauchserfassung stattfinden sollte - ist es dann unabhängig davon trotzdem zulässig, dass wir jede Betankung direkt (wie einen Abschlag) bezahlen müssen? Oder muss der VM bis zur jährlichen Abrechnung in Vorkasse gehen (und wir als Mieter dann entsprechend einen monatlichen Abschlag leisten).

    Und die 15% Kürzung, worauf die beziehen die sich? Wenn jetzt zwei fiktive Betankungen fur uns jeweils (25%) 100€ kostet, dann müssten wir vorerst jeweils (als Beispiel im April und im Oktober) nur 85€ aufbringen? Oder wie ist das zu regeln?

  • Die 25% kommen vermutlich dadurch zustande, weil es 4 Wohnungen sind und man pauschal annimmt, dass jeder gleich viel an Heizkosten verursachen würde. Das ist aber nicht realistisch, denn tatsächlich ist das Heizverhalten und der Gebrauch von Warmwasser zu sehr unterschiedlich. Nicht grundlos gibt es daher die Heizkostenverordnung, laut der die Erfassung mit Zählern erfolgen muss.

    Diese Pflicht zur Einhaltung der Heizkostenverordnung gilt übrigens auch für Eigentümer untereinander.

    Das bedeutet, man kann mit dem Vermieter durchaus eine monatliche Vorauszahlung vereinbaren, wie es ja allgemein üblich ist. Der Vermieter muss nicht komplett in Vorleistung gehen. Aber auf eine ordnungsgemäße Abrechnung kann man bestehen, bevor man dann noch eine Nachzahlung leistet, falls die Vorauszahlung nicht ausreicht.

    Darüber hinaus stellt das Fehlen von Messgeräten einen Mangel der Mietsache dar, denn ohne Messgeräte ist die Wohnung nicht im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne des Mietrechts. Man kann den Einbau daher fordern.

    Und die 15% Kürzung, worauf die beziehen die sich?

    Die Information mit der 15% Kürzung war etwas irreführend. Dieses Recht gibt es natürlich im Gesetz, Voraussetzung ist aber erst mal, dass eine formell korrekte Abrechnung vorliegt, von der man kürzen könnte. In der Konstellation wie bei euch kommt es aber so weit ja gar nicht. Denn genau genommen ist es so, dass bisher keine Vorauszahlung vereinbart ist, womit ihr theoretisch diese Kosten von 25% der Betankung komplett verweigern könntet. Es gibt keinen Rechtsgrund, das zu fordern.

    Nun will man den Vermieter ja auch nicht verärgern und ein gutes Verhältnis beibehalten. Deshalb könnte man sich beispielsweise auf einen geringeren Betrag einigen, den ihr als Vorauszahlung leistet, und dann mit einer Abrechnung mehr nachgezahlt wird.

  • Danke für die Antworten!

    Eine monatliche Abrechnung hat der VM bei Einzug verneint, er wolle es so beibehalten, wie bisher.

    Allerdings scheint hier Recht und Unrecht auch nicht bekannt zu sein. Am Tonfall und an den Argumenten erkennt man, dass unser VM durchaus davon überzeugt ist, dass wir ohne Abrechnung jede Tankung pauschal zu bezahlen haben. Es kamen schon Sätze wie "wenn ihr euch die Wohnung nicht leisten könnt, dann..." oder "Ihr wusstet doch beim Einzug, wie das hier gehandhabt wird".

  • Eine monatliche Abrechnung braucht (und darf) ja auch nicht ertellt werden, sondern einmal im Jahr.

    Wie ihr euch weiterhin verhalten wollt, müsst ihr für euch selbst entscheiden. Es sind nur die gesetzlichen Regelungen, wie sie gegeben sind. Vor Gericht würde der Vermieter damit jedenfall nicht durch kommen. Ganz im Gegenteil, es könnte theoretisch sogar passieren, dass er euch die Zahlungen zurück erstatten muss, da ihr diese ohne Rechtsgrund geleistet habt.

    Es ist aber keine Seltenheit, dass Vermieter irgend etwas ohne der Kenntnis über die Gesetze tun, falls euch das beruhigen sollte.

  • Man kann sich gar nicht so recht vorstellen, was Vermieter alles in einen Mietvertrag schreiben ohne zu wissen, dass dies wirkungslos ist und von einem Gericht als unwirksam erklärt werden könnte. Das Gesetz ist da aber eindeutig.

    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; [...]

    (4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 oder Absatz 3a abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Vorauzahlungen wollte der Vermieter nicht nehmen. Ist auch okay, muss man nicht. Nur dann muss er eben in Vorleistung gehen und kann erst nach der Jahresabrechnung sein Geld bekommen. So ist das Gesetz, was auch immer ihr jetzt mit der neuen Erkenntnis weiterhin macht.

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