Hallo!
Wir sind Mieter einer Wohnung, die sich mit drei weiteren Wohnungen eine Heizung / Warmwasser und einen gemeinsamen Öltank teilt. Zwei Parteien sind Eigentümer.
Es ist hier so geregelt, dass wir als Mieter sofort nach Lieferung des Heizöls in Vorkasse gehen müssen. Wir bezahlen pauschal (von der Eigentümergemeinschaft festgelegt) 25% pro Lieferung. Eine jährliche Abrechnung der Heizkosten oder eine Verbrauchserfassung erfolgt nicht. Die Heizkosten sind laut Mietvertrag nicht in der Miete oder den Nebenkosten enthalten.
Ist das so erlaubt? Der Tank wird nicht vom Vermieter, sondern von den Eigentümern befüllt. Diese entscheiden alleine, wann und zu welchem Preis welche Menge aufgefüllt wird. Der Vermieter geht dann bei den anderen Eigentümern für uns in Vorleistung und verlangt dann von uns sofortige Zahlung. Teilweise wird der Tank mehrere Male im Jahr befüllt. Obwohl wir sehr wenig heizen, haben wir keine Möglichkeit, bei den Heizkosten zu sparen oder den Zeitpunkt der Befüllung zu beeinflussen.
LG