mündliche Absprache bei Einzug

  • Hallo zusammen,

    Wir haben im Mai 2022 eine „energetisch“ sanierte Mietwohnung bezogen.

    Insgesamt gibt es 5 Mietparteien im Haus.

    Heizung und Warmwasser werden mit einer Luftwärmepumpe erhitzt.

    Bei Einzug sprach der VM von sehr geringen Nebenkosten, da die Wärmepumpe teilweise durch eine PV-Anlage betrieben werden soll. Ein Energiegutachter soll wohl auf nichtmal 1€/m2 Nebenkosten gekommen sein.

    Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wäre die PV-Anlage allerdings noch nicht installiert. Bis spätestens im Herbst wenn auch die Heizsaison los geht wäre diese aber wohl installiert.

    Diese Aussage traf er bei allen Mietparteien und somit bei mindestens 10 Zeugen.

    Nun wie man sich sicher denken kann verstrich der Herbst, verstrich der Winter, Frühling und jetzt so langsam auch der Sommer. Noch immer keine Spur einer PV-Anlage auf dem Dach.

    Jetzt haben wir alle im Haus die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 bekommen und uns alle trifft der Schlag.

    Wenn ich dann bedenke dass wir im Jahr 2022 die Heizzeit ab Januar ja noch gar nicht mit drin haben wird mir schlecht.

    Nun stellt sich die Frage wie sich das mit der versprochenen PV-Anlage verhält. Diese sollte wohl die Heizkosten um locker 30% senken (Aussage von VM)

    Haben wir Anrecht auf die versprochene PV-Anlage auch wenn sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wird oder müssen wir damit leben dass der Strom für die Wärmepumpe 1:1 aus dem Stromnetz kommt?

    Sollten wir Anrecht darauf haben, liegt ja meines Erachtens ein Mangel der Mieteinheit vor. Dieser Mangel müsste ja dann nach einer Fristsetzung behoben sein, sonst könne man die Miete mindern.

    Vielen Dank für eure Einschätzung im Voraus.

    Liebe Grüße

  • Dazu kann man nicht viel sagen ohne die Abrechnung zu prüfen und sich insbesondere auch die Strom Rechnung zeigen zu lassen. Normal sollte der Strom nicht so teuer sein, zumal es bei den Strom Anbietern auch Tarife für Wärmepumpen gibt. Wenn der Vermieter nicht darauf geachtet hat, einen passenden Tarif zu bekommen, kann man ihm vielleicht unwirtschaftliches Handeln vorwerfen und er würde auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben. Mit einem Mangel hat das jedenfalls nichts zu tun.

  • Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass Solarstrom, wenn man alle Kosten für einen privaten Anlagen-Betreiber einrechnet, nicht wesentlich günstiger wird als aus dem Netz bezogener Strom. Wenn der Vermieter hier 30% Kostenersparnis verspricht, dann hat er entweder nicht richtig gerechnet oder er gibt den Solarstrom mit Verlust ab.

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