Eigenbedarfskündigung unwirksam?

  • Hallo Forengemeinde,

    meine Süße hat vor einigen Wochen die Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten, auch ausführlich begründet und nachvollziehbar, kein Thema. Sie hat das natürlich sehr traurig gemacht, weil sie die Wohnung sehr mag und die Lage toll ist etc. Sie hat sich auch damit abgefunden und kümmert sich um eine neue Wohnung. Mir stößt nur folgendes sauer auf, und ich bin mir, bei allem, was ich in den letzten Wochen gelesen habe, nicht sicher, ob das nicht die ganze Kündigung unwirksam macht:

    Der Vermieter hat die Wohnung vor ca 3 jahren gekauft. Zwei Monate danach ist meine Freundin dort eingezogen, nachdem bis dahin dort wohnende Mieter ausgezogen sind. In der Kündigung steht sinngemäß folgender Satz: "Zudem habe ich die Wohnung in der festen Absicht käuflich erworben, [nahes Familienmitglied] diese später zur Nutzung zur Verfügung zu stellen."

    Es wird ausgeführt, dass daher ein berechtigtes Interesse besteht, das Mietverhältnis zu beenden.

    Fakt ist, es wurde vor drei jahren nicht, zu keiner Gelegenheit, erwähnt, dass die Wohnung "später" einem Familienmitglied zur Verfügung gestellt werden soll, noch letztes Jahr, als der Mietvertrag angepasst wurde, noch Ende letzten Jahres, als der Vermieter zu Besuch kam um sich die Wohnung mal anzusehen, und er auch ohne Angabe von Gründen Fotos der Küche gemacht hat...

    Meine Freundin hat sich da vor zwei Jahren eine teure Küche reinbauen lassen etc... jede Menge Kosten, die sie sich natürlich erspart hätte, wenn Sie das gewusst hätte.

    Ist das rechtens?

    Danke im Voraus,

    Rico

  • Grundsätzlich ist es richtig, dass vorhersehbarer Eigenbedarf missbräuchlich ist und das hier vorliegen könnte. Sicher ist das aus meiner Sicht allerdings nicht. Die Situation ist zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zu betrachten. Evtl. hat er die Wohnung in der Absicht gekauft, sie in 10, 15 Jahren dem Familienmitglied zur Verfügung zu stellen. Evtl. auch, ohne Eigenbedarf anzumelden, sondern einfach den Auszug des Mieters abzuwarten. Ggf. hat aber das Familienmitglied zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages geäußert, dass es dort überhaupt nicht einziehen möchte und auch damit wäre zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages kein Eigenbedarf vorhersehbar gewesen. Später hat es ggf. die Meinung geändert, die Situation hat sich verändert und es möchte doch einziehen. Das ist alles eine Frage, welche Geschichte der Vermieter dazu liefert und wem der Richter glaubt, wenn es zur Räumungsklage kommt.

    Einen Gefallen hat sich der Vermieter damit eher nicht getan und macht das ganze sicherlich angreifbar. Ich persönlich würde aber nicht zu sehr darauf bauen und die Kosten einer Räumungsklage riskieren, wenn eine andere Wohnung gefunden werden kann. Eine Küche kann man i.d.R. mitnehmen und woanders mit neuer Arbeitsplatte wieder aufbauen.

  • Ich persönlich würde aber nicht zu sehr darauf bauen und die Kosten einer Räumungsklage riskieren, wenn eine andere Wohnung gefunden werden kann.

    Wenn es eine Mietrechtsschutzversicherung gibt, die nach Prüfung der Eigenbedarfskündigung im Voraus eine Bestätigung der Abdeckung erteilt, wäre es vernünftig, das Gericht die rechtlichen Bedürfnisse prüfen zu lassen?

    Als Mieter sollte man nichts sofort akzeptieren, ohne Fragen zu stellen. Das ist ein Risiko, das Vermieter berücksichtigen müssen.

    Die Beschreibung des Vermieterverfahrens scheint mir etwas dubios zu sein.

  • Vielen Dank für eure Antworten :)

    Also könnte man zumindest, wenn der Vermieter die Übergabe machen will, anführen, dass die Kündigung unwirksam ist, was man ja nicht anzeigen muss, und auch nicht beweisen, weil das ja dann vor dem Richter geklärt würde, und noch etwas Zeit rausholen?

  • Ja, das wäre grundsätzlich möglich.

    Allerdings ist es alles andere als sicher, dass die Kündigung unwirksam ist. Das lässt sich aus den gegebenen Informationen gar nicht genau einschätzen, wie es ein Richter sehen würde. Deswegen wäre es gut, wenn deine Freundin die Kündigung von einem Anwalt anschauen lässt. Denn wenn sie eine Klage verlieren würde, hätte sie die ganzen Kosten zu tragen. Das kommt wesentlich teurer als eine Beratung beim Anwalt.

  • weil das ja dann vor dem Richter geklärt würde, und noch etwas Zeit rausholen?

    Wie Fruggel schreibt. ist das unter Umständen aber sehr teure Zeit. Wenn die Räumungsklage unmittelbar nach Fristablauf eingereicht wird und die Kündigung wirksam ist, trägt der Mieter die gesamten Kosten des Verfahrens, egal wie lange er dann dort noch wohnt und vielleicht sogar während dem Prozess auszieht.

    Da wäre es wesentlich besser, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und z.B. eine 6 monatige -Ziehfrist,ggf. mit Zuschuss zu Umzugskosten, Übernahme der Küche zu akzeptablem Preis o.ä. zu vereinbaren und so eine Räumungsklage abzuwenden. Für den Vermieter hätte das den Vorteil, dass er das Risiko der Räumungsklage nicht eingehen muss, sodass manche hier durchaus zu Zugeständnissen bereit sind.

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