Hallo Forengemeinde,
meine Süße hat vor einigen Wochen die Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten, auch ausführlich begründet und nachvollziehbar, kein Thema. Sie hat das natürlich sehr traurig gemacht, weil sie die Wohnung sehr mag und die Lage toll ist etc. Sie hat sich auch damit abgefunden und kümmert sich um eine neue Wohnung. Mir stößt nur folgendes sauer auf, und ich bin mir, bei allem, was ich in den letzten Wochen gelesen habe, nicht sicher, ob das nicht die ganze Kündigung unwirksam macht:
Der Vermieter hat die Wohnung vor ca 3 jahren gekauft. Zwei Monate danach ist meine Freundin dort eingezogen, nachdem bis dahin dort wohnende Mieter ausgezogen sind. In der Kündigung steht sinngemäß folgender Satz: "Zudem habe ich die Wohnung in der festen Absicht käuflich erworben, [nahes Familienmitglied] diese später zur Nutzung zur Verfügung zu stellen."
Es wird ausgeführt, dass daher ein berechtigtes Interesse besteht, das Mietverhältnis zu beenden.
Fakt ist, es wurde vor drei jahren nicht, zu keiner Gelegenheit, erwähnt, dass die Wohnung "später" einem Familienmitglied zur Verfügung gestellt werden soll, noch letztes Jahr, als der Mietvertrag angepasst wurde, noch Ende letzten Jahres, als der Vermieter zu Besuch kam um sich die Wohnung mal anzusehen, und er auch ohne Angabe von Gründen Fotos der Küche gemacht hat...
Meine Freundin hat sich da vor zwei Jahren eine teure Küche reinbauen lassen etc... jede Menge Kosten, die sie sich natürlich erspart hätte, wenn Sie das gewusst hätte.
Ist das rechtens?
Danke im Voraus,
Rico