Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl gängiger Fristen zur Rechnungsstellung der Mängelbeseitigung nach Mietende. Wie haben die Wohnung Anfang Oktober 2021 übergeben. Hier wurde ein Mängelprotokoll seitens des Vermieters erstellt (über Inhalt kann man streiten: Parkett verkratzt / Türzargen teilweise vermackt). Vor knapp zwei Wochen wurde jetzt die Endabrechnung bzgl NK2021 gestellt und von mir überwiesen. Daraufhin bat ich den Vermieter um Rückzahlung der Kaution. Diese möchte er jedoch erst zurückzahlen wenn alle Mängel beseitigt wurden (kam aufgrund von Materialengpässen und Terminschwierigkeiten zu Verzögerungen). Kann der Vermieter nach einer solch langen Zeit 8-9 Monate noch eine Rechnung stellen?