Verbrauchsunabhängige Abrechnung führt zur Verdopplung meiner Heizkosten

  • Guten Tag,

    ich wohne seit 7 Jahren in einer 30qm Wohnung in einem größeren Plattenbau.

    Bisher wurde die Heiz- und Wasserkosten-Messung von einem sehr bekannten Messdienst gemacht (deren Funkmesser sind an den Heizkörpern, Warm- und Kaltwasserzähler sind auch vorhanden).

    30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch. Ich hatte immer einen sehr niedrigen Verbrauch (im Winter trotzdem 21 Grad).

    Dieses Jahr war die Abrechnung von einem kleineren Messdienst. Ohne Vorwarnung und Begründung berechnen sich die Heiz- und Wasserkosten nur über die Wohnfläche. (Trotzdem wurden mir 29€ Jahresgebühr für Wasserzähler und Messdienst in Rechnung gestellt.)

    2020 (und ähnlich in den Vorjahren)

    Gesamtkosten Heizung Wasser Haus: 69500€

    Mein Anteil: 450€

    2021

    Gesamtkosten Haus: 70500€

    Mein Anteil 850€

    Ich habe im Internet gelesen, dass das so nicht zulässig sei. Aber das einzige, was ich gefunden habe, ist, dass ich 15% abziehen darf (manche sagen, das beziehe sich nur auf die 70% der bedarfsabhängigen Kosten, also ca. 10% Abzug). Aber: Wäre das nur ein kleiner Teil (85€) dessen, was ich jetzt an Mehrkosten (400€) habe Muss mein Vermieter dann diese Kosten tragen. Er hat mir in 7 Jahren die Miete noch nicht erhöht und falls er 10% erhöhen sollte, zahle ich deutlich mehr, als ich durch -10% der Heizkosten einspare.

    Ich möchte auch nicht das Geld meines Vermieters, sondern, dass die Heizkosten gerecht abgerechnet werden.

    Ich denke, dass das auch im Interesse des Vermieters sein sollte, weil die Attraktivität seiner Immobilie durch die deutlich höheren Nebenkosten leidet.

    Durch die Verdopplung meines Anteils, verdoppelt sich natürlich auch jede zukünftige Erhöhung der Heizkosten. Wenn die Heizkosten sich bald verdoppeln sollten, vervierfachen sich meine Kosten. Dann wären es 3 Kaltmieten, welche ich zu viel zahlen soll.

    Habt Ihr mir Tipps, wie ich vorgehen soll? Soweit ich weiß, ist nur der Vermieter mein Ansprechpartner.

    Der Messdienst ist von der Hausverwaltung beauftragt. Hat der Vermieter rechtliche Möglichkeiten, eine korrekte Abrechnung zu verlangen?

    Vielen Dank!

  • Ich hatte immer einen sehr niedrigen Verbrauch (im Winter trotzdem 21 Grad).

    Dann muss man aber davon ausgehen, dass du dich gut von deinen Nachbarn hast wärmen lassen ;). 21 °C ist nicht wirklich sparsam, wenn du nicht gerade den ganzen Tag Server, Backofen und Co. betreibst.

    Grundsätzlich ist nach Verbrauch abzurechnen, aber es gibt immer Fälle, in denen das nicht möglich ist.

    Ohne Vorwarnung und Begründung berechnen sich die Heiz- und Wasserkosten nur über die Wohnfläche. (Trotzdem wurden mir 29€ Jahresgebühr für Wasserzähler und Messdienst in Rechnung gestellt.)

    Dafür kann es Gründe geben, die du beim Vermieter erfragen musst. Es könnte sein, dass defekte Geräte geliefert und eingebaut wurden, ggf. falsch verbaut, falsche Position am Heizkörper, Wohnungen wurden vergessen...Dann gab es keine korrekte Verbrauchserfassung und es kann dementsprechend auch nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Oder es konnten zu viele Geräte wegen mangelnder Kooperation der Nutzer nicht abgelesen werden...

    In der Heizkostenverordnung ist festgeschrieben, dass bei einem Geräteausfall bzw fehlenden Ablesewerten bei über 25% der Fläche zwingend nach Wohnfläche/umbauter Raum/Heizfläche abzurechnen ist. Wenn die Voraussetzungen nach §9 HeizkostenV vorliegen, besteht auch kein ein Kürzungsrecht, wenn der Vermieter den Ausfall nicht zu vertreten hat. Deshalb ist es hier entscheidend, nachzufragen, warum nicht nach Verbrauch abgerechnet wurde.

    Daraus solltest du dann auch schließen können, ob das in Zukunft zu bleiben wird. Ich würde eher nicht davon ausgehen, dass das so bleiben wird, sondern dass man im ersten Jahr festgestellt hat, dass etwas nicht so wie geplant funktioniert hat und das für die Zukunft behoben ist. Ggf. sollte man dann mit einem Anwalt Rücksprache halten, ob die Minderung gerechtfertigt ist oder nicht.

    Hat der Vermieter rechtliche Möglichkeiten, eine korrekte Abrechnung zu verlangen?

    Grundsätzlich kann der Vermieter eine korrekte Abrechnung verlangen, aber wie ausgeführt, ist es durchaus denkbar, dass die verbrauchsunabhängige Abrechnung hier korrekt ist.

    Ich möchte auch nicht das Geld meines Vermieters, sondern, dass die Heizkosten gerecht abgerechnet werden.

    Ich denke, dass das auch im Interesse des Vermieters sein sollte, weil die Attraktivität seiner Immobilie durch die deutlich höheren Nebenkosten leidet.

    Die Frage nach der Gerechtigkeit sollte man sich nicht stellen, denn das geht nur im Einfamilienhaus ohne direkte Nachbarn. Wenn sich eine Wohnung von den Nachbarn mitheizen lässt und dementsprechend wenig Verbrauch erfasst wird, während die Nachbarn aufgrund der Wärmeverluste dorthin einen gesteigerten Verbrauch haben, ist es auch nicht fair. Wir wohnen aktuell im OG und sanieren das EG, das praktisch über das OG auf 10-15°C mitgeheizt wird. Das kostet uns locker 20% -30 % mehr. Analog gilt das natürlich auch im MFH. Vermutlich hat im MFH jeder eine andere Definition von "gerecht".

    Wenn es um die Attraktivität einer Wohnung im Hinblick auf Energieeffizienz geht, spielt im Grunde nur der Energieausweis und der Verbrauch des ganzen Hauses eine Rolle. Zumindest ich würde auf den Verbrauch einer einzelnen Wohnung nichts geben, denn das liegt zu sehr am Nutzerverhalten. Ggf. war der Nutzer kaum zuhause und hatte permanent nur 17 °C, weil er dort höchstens geschlafen hat.

  • Ganz ohne Begründung kann der Vermieter nicht nach Wohnfläche abrechnen, erst recht nicht, wenn Geräte zur Erfassung des Verbrauchs vorhanden sind.

    Anhand dieser Begründung kann man dann ermitteln, ob die Umlage nach Fläche überhaupt möglich. Denn: Wenn Du als einziger Mieter davon betroffen bist, hat die Kostenverteilung/Schätzung anhand der Vorjahreswerte oder vergleichbarer Räume zu erfolgen. Erst wenn mehr als 25% aller Wohnungen nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können, kann eine Umlage nach m² erfolgen.

    Ich würde dieser Abrechnung also widersprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die elektronischen Messgeräte speichern den Stand zum letzten Abrechnungsstichtag, das ist bei dir vermutlich der 01.01.22. Diesen Wert kann man das ganze Jahr über an den Messgeräten ablesen. Diese Werte kannst du dann in deiner Beanstandung zur Abrechnung beifügen.

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