Danke für die Antwort. Wenn die Mieterhöhung offensichtlich rechtlich nicht haltbar ist (der Mietspiegels ist von einer Online-Wohnbörse, es gibt auch keinen anerkannten Mietspiegel, ich habe beim Bauamt nachgefragt), soll ich dann trotzdem Widerspruch einlegen?
Grundsätzlich fände ich 15% Mieterhöhung nach 7-8 Jahren nicht überzogen und würde dem auch zustimmen, da der Vermieter diese Höhe ja durchsetzen kann. Ich gewinne durch das Bestehen auf mein Recht höchstens ein paar Monate Zeit und die Schädigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses scheint mir das nicht wert.
Das Problem ist, dass ich aktuell im Bürgergeldbezug bin und es sein kann, dass das Jobcenter die Übernahme der Mehrkosten wegen der mangelhafte Begründung ablehnt. Gleichzeitig ist es für einen Vermieter sehr aufwändig, eine Mieterhöhung rechtskonform zu begründen, wenn es keinen Mietspiegel gibt.
Ich hatte mir überlegt, dass ich die selbst angepasste Mieterhöhung (Kappung auf 15% und erst ab August) beim Jobcenter einreiche und falls ich in 4-8 Wochen eine positive Rückmeldung bekomme, sende ich das angepasste und unterschriebene Mieterhöhungsverlangen an meinen Vermieter. Bis dahin überweise ich die bisherige Miete (falls die neue Miete nachträglich bewilligt werden sollte, überweise ich den Restbetrag für August natürlich nach) und teile das so meinem Vermieter mit.
Falls die Übernahme durch das JC abgelehnt würde, müsste mein Vermieter dann ein korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Mit entsprechend späterer Frist.
Ist das eine schlechte Idee? Zwischenzeitlich würde die Widerspruchsfrist für die Mieterhöhung auslaufen. Sollte ich da vorsichtshalber Widerspruch einlegen, auch wenn ich es evtl. später akzeptiere?
Vielen Dank