Beiträge von Loewenzahn

    Danke für die Antwort. Wenn die Mieterhöhung offensichtlich rechtlich nicht haltbar ist (der Mietspiegels ist von einer Online-Wohnbörse, es gibt auch keinen anerkannten Mietspiegel, ich habe beim Bauamt nachgefragt), soll ich dann trotzdem Widerspruch einlegen?

    Grundsätzlich fände ich 15% Mieterhöhung nach 7-8 Jahren nicht überzogen und würde dem auch zustimmen, da der Vermieter diese Höhe ja durchsetzen kann. Ich gewinne durch das Bestehen auf mein Recht höchstens ein paar Monate Zeit und die Schädigung des Vermieter-Mieter-Verhältnisses scheint mir das nicht wert.

    Das Problem ist, dass ich aktuell im Bürgergeldbezug bin und es sein kann, dass das Jobcenter die Übernahme der Mehrkosten wegen der mangelhafte Begründung ablehnt. Gleichzeitig ist es für einen Vermieter sehr aufwändig, eine Mieterhöhung rechtskonform zu begründen, wenn es keinen Mietspiegel gibt.

    Ich hatte mir überlegt, dass ich die selbst angepasste Mieterhöhung (Kappung auf 15% und erst ab August) beim Jobcenter einreiche und falls ich in 4-8 Wochen eine positive Rückmeldung bekomme, sende ich das angepasste und unterschriebene Mieterhöhungsverlangen an meinen Vermieter. Bis dahin überweise ich die bisherige Miete (falls die neue Miete nachträglich bewilligt werden sollte, überweise ich den Restbetrag für August natürlich nach) und teile das so meinem Vermieter mit.

    Falls die Übernahme durch das JC abgelehnt würde, müsste mein Vermieter dann ein korrektes Mieterhöhungsverlangen schicken. Mit entsprechend späterer Frist.

    Ist das eine schlechte Idee? Zwischenzeitlich würde die Widerspruchsfrist für die Mieterhöhung auslaufen. Sollte ich da vorsichtshalber Widerspruch einlegen, auch wenn ich es evtl. später akzeptiere?

    Vielen Dank

    Mir ist aufgefallen, dass der beigefügte Mietspiegel von wohnungsboerse.net ist.

    Die im Internet von Wohnungsbörsen, Immobilienportalen etc. verfügbaren "Mietspiegel" oder Übersichten stellen keine Mietspiegel im Sinne des Gesetzes dar.

    Laut Internetseite meines Kreises gibt es keinen Mietspiegel. Man solle sich bei Fragen an die jeweilige Gemeinde, bzw. Mietervereine oder Grundeigentümervereine wenden.

    Ich werde morgen nachfragen, ob es bei einer dieser Stellen einen Mietspiegel gibt. Eine Mietdatenbank gibt es nicht. Ansonsten bliebe, für eine rechtskonforme Erhöhung der Miete (bei Erhöhung bis zur Vergleichsmiete) nur die Nennung von 3 vergleichbaren Wohnungen oder ein Gutachten, richtig?

    Guten Tag,

    mein Vermieter hat seit 7,5 Jahren die Kaltmiete nicht erhöht. Vor 6 Wochen habe ich eine Mieterhöhung für Juli erhalten (eigentlich dürfte sie laut Frist erst für August gelten). Mir ist auch die 7-tägige Frist für die Zustimmung aufgefallen (müsste 2 Monate betragen).

    Der Vermieter will die Miete um 20% erhöhen. Die Kappungsgrenze liegt örtlich bei 15%. Bisher gab es keine Modernisierungsmaßnahmen (zumindest nicht in meiner Wohnung. Am Haus selbst bin ich mir nicht sicher. Vor einigen Jahren wurden die Fenster im Treppenhaus getauscht. Ich habe gelesen, dass das nicht als Modernisierungsmaßnahme gelten soll. In diesem Jahr stehen größere Baumaßnahmen am Haus an. Ich weiß leider nicht welche).

    Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und „extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)“ an. Außerdem begründet er sie mit dem Mietspiegel. Ich denke, dass dies nicht eine Erhöhung jenseits der Kappungsgrenze ausreichend begründet, richtig?

    Ich habe etwas recherchiert:

    Ist die Mieterhöhung falsch berechnet, dann führt dies nicht dazu, dass das gesamte Erhöhungsverlangen unwirksam wird, vielmehr wird es in Höhe der zulässigen Mieterhöhung wirksam.

    Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.

    Soweit ich das sehe, müsste ich die neue Miete erst ab August zahlen. Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist.

    Ist das Vorgehen so in Ordnung?

    Vielen Dank!

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    Guten Tag,

    ich wohne seit 7 Jahren in einer 30qm Wohnung in einem größeren Plattenbau.

    Bisher wurde die Heiz- und Wasserkosten-Messung von einem sehr bekannten Messdienst gemacht (deren Funkmesser sind an den Heizkörpern, Warm- und Kaltwasserzähler sind auch vorhanden).

    30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch. Ich hatte immer einen sehr niedrigen Verbrauch (im Winter trotzdem 21 Grad).

    Dieses Jahr war die Abrechnung von einem kleineren Messdienst. Ohne Vorwarnung und Begründung berechnen sich die Heiz- und Wasserkosten nur über die Wohnfläche. (Trotzdem wurden mir 29€ Jahresgebühr für Wasserzähler und Messdienst in Rechnung gestellt.)

    2020 (und ähnlich in den Vorjahren)

    Gesamtkosten Heizung Wasser Haus: 69500€

    Mein Anteil: 450€

    2021

    Gesamtkosten Haus: 70500€

    Mein Anteil 850€

    Ich habe im Internet gelesen, dass das so nicht zulässig sei. Aber das einzige, was ich gefunden habe, ist, dass ich 15% abziehen darf (manche sagen, das beziehe sich nur auf die 70% der bedarfsabhängigen Kosten, also ca. 10% Abzug). Aber: Wäre das nur ein kleiner Teil (85€) dessen, was ich jetzt an Mehrkosten (400€) habe Muss mein Vermieter dann diese Kosten tragen. Er hat mir in 7 Jahren die Miete noch nicht erhöht und falls er 10% erhöhen sollte, zahle ich deutlich mehr, als ich durch -10% der Heizkosten einspare.

    Ich möchte auch nicht das Geld meines Vermieters, sondern, dass die Heizkosten gerecht abgerechnet werden.

    Ich denke, dass das auch im Interesse des Vermieters sein sollte, weil die Attraktivität seiner Immobilie durch die deutlich höheren Nebenkosten leidet.

    Durch die Verdopplung meines Anteils, verdoppelt sich natürlich auch jede zukünftige Erhöhung der Heizkosten. Wenn die Heizkosten sich bald verdoppeln sollten, vervierfachen sich meine Kosten. Dann wären es 3 Kaltmieten, welche ich zu viel zahlen soll.

    Habt Ihr mir Tipps, wie ich vorgehen soll? Soweit ich weiß, ist nur der Vermieter mein Ansprechpartner.

    Der Messdienst ist von der Hausverwaltung beauftragt. Hat der Vermieter rechtliche Möglichkeiten, eine korrekte Abrechnung zu verlangen?

    Vielen Dank!

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