FI-Schalter angeblich wegen defektem Gerät ausgelöst

  • Liebe Community,

    vielleicht könnt ihr mir dabei weiterhelfen: Ich hatte vor einiger Zeit kein Licht mehr im Badezimmer. Ich bat meinen Vermieter (eine Hausverwaltung), einen Elektriker zu schicken. Das Problem war schnell behoben: Der FI-Schalter im Sicherungskasten war herausgesprungen.

    Nun soll ich die Rechnung des Elektrikers begleichen, mit der Begründung, der FI-Schalter hätte wegen einem defekten Gerät meinerseits ausgelöst. Ich habe keine besonderen Geräte genutzt. Es kann also genauso gut ein Defekt am Sicherungskasten gewesen sein.

    Muss der Vermieter für die Reperatur aufkommen, sollte der Defekt am Sicherungskasten tatsächlich "spontan" aufgetreten sein, oder wäre das ebenfalls von mir zu zahlen?

    Viele Grüße

    Chanandle

  • Der FI-Schalter im Sicherungskasten war herausgesprungen.

    Wenn der FI-Schalter nur herausgesprungen war, d.h. einfach wieder umgelegt wurde, dann liegt kein Defekt am Sicherungskasten vor. Sonst wäre der FI-Schalter wieder sofort rausgesprungen. Spontan springt dieser auch nicht raus, sondern nur wenn Strom zum Schutzleiter fließt.

    Nun soll ich die Rechnung des Elektrikers begleichen, mit der Begründung, der FI-Schalter hätte wegen einem defekten Gerät meinerseits ausgelöst.

    Das halte ich für sehr wahrscheinlich. Ich weiß zwar nicht, welche Geräte Du genutzt hast, aber das kannst Du ja mal durchtesten. Nimm alle Geräte vom Netz und teste diese dann einzeln durch.

    Es kann ja durchaus mal sein, dass ein Gerät defekt ist. Bei mir ist letztens die Sicherung geflogen, weil mein Wasserkocher defekt war.

    Vielleicht ist auch etwas Spritzwasser in eine Steckdose gekommen? Das kann im Bad ja durchaus mal passieren.

    Unabhängig davon: Theoretisch obliegt die Instandhaltungspflicht dem Vermieter, aber hier geht es nur um einen herausgesprungenen FI wofür es eigentlich keinen Elektriker benötigt. Den hättest Du selbst wieder einschalten können. Wäre dieser dann wieder gekommen, hättest Du den Vermieter informieren können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich kann keine Rechtsgrundlage für die Forderung des Vermieters erkennen. Aber das muss nichts heißen, vielleicht übersehe ich sie.

    Die Kosten des Elektrikers ist ein Schaden, den der Vermieter ersetzt bekommen möchte. Und für einen Schadenersatz muss nach dem Gesetz schuldhaftes oder (mittleres) fahrlässiges Verhalten vorliegen. Genau das kann ich aber nicht erkennen. Denn du warst ja der festen Annahme, dass an der Beleuchtung im Badzimmer etwas kaputt sein muss. Dass nur der FI Schalter raus ist, das hattest du daher nicht in Erwägung gezogen und das kann man auch nicht unbedingt erwarten. Und wenn es zutreffend sein sollte, dass eines deiner Geräte Defekt ist, dann müsste man das erst mal feststellen und man kann das nicht einfach behaupten. Und dann müsste dir auch noch bewusst gewesen sein, dass das Gerät nicht in Ordnung ist und du es wissentlich benutzt, um eine Fahrlässigkeit zu begründen.

    Hat der Elektriker denn feststellen können, wodurch genau der FI Schalter ausgelöst hat?

  • Normalerweise schon. Aber nicht wenn man (wie hier offenbar) der festen Annahme ist, dass etwas an der Beleuchtung defekt sein muss.

    Darum geht es aber doch überhaupt nicht bei der juristischen Betrachtung. Es geht darum, wo das fahrlässige Verhalten liegt?

    Nicht in den Sicherungskasten zu schauen hat nichts mit Fahrlässigkeit zu tun. Dadurch allein entsteht juristisch kein Anspruch. Und die Hausverwaltung zu kontaktieren kann sicherlich keine Fahrlässigkeit sein. Genauso hätte ja auch die Hausverwaltung fragen können, ob man schon die Sicherungen angeschaut hätte.

  • Hallo!

    Ergänzend zum Thema folgende Information:

    Der FI-Schalter im Sicherungskasten Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses springt dann immer oder immer wieder raus, wenn Strom vom Außenleiter zum Schutzleiter fließt.

    • Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Defekt in einem Ihrer am Netz angeschlossenen Geräte vorliegt, der einen Sicherheitsmangel darstellt.

    Dazu noch einen Tipp:

    Ich hatte vor einiger Zeit kein Licht mehr im Badezimmer.

    Der FI Schalter kann auch auslösen, kurz bevor ein Glühmittel

    in einer Lampe kaputt geht, oder in dem Moment wo der

    Defekt einsetzt.

    Gruß



  • Vielen Dank für Eure ersten Rückmeldungen.

    Natürlich habe ich in den Sicherungskasten geschaut, dabei aber den FI-Schalter (offenbar) nicht geprüft. Ärgerlich. Tatsächlich habe ich, wie ich jetzt in meinen Mails feststelle, dem Vermiter auch signalisiert, dass ich die Sicherungen geprüft habe. Das war vorschnell von mir, ohne Frage.

    Möglicherweise könnte der Vermiter einen Anspruch geltend machen, weil ich ihm gesagt habe, die Sicherungen seien geprüft, und er in diesem Wissen den Elektriker losgeschickt hat.

    Was mich hellhörig macht ist die Frage nach der Ursache: Denn tatsächlich hat einige Wochen später das Licht im Bad angefangen zu flackern. Wenn das der Auslöser war, würde das etwas an der Situation ändern? Die Behauptung, eines meiner Gerät wäre der Auslöser, ist ja tatsächlich nur eine Behauptung, belegen kann der Vermieter das nicht. (Zumal ich tatsächlich nach wie vor die gleichen Geräte nutze, und das Problem nicht wieder auftritt.)

  • Ein FI Schalter springt selten einfach so raus, also ohne dass ein Fehler vorliegt. Es war daher so oder so angebracht, einen Elektriker zu rufen, um die Installation zu prüfen. Er hätte durch Messungen die Ursache finden können, wenn es eine gibt. Scheinbar hat der Elektriker halbe Sachen gemacht und ist nach Feststellung des Schalters wieder gegangen.

  • Die unberechtigte Mängelrüge kann immer einen Schadensersatzanspruch auslösen, Rechtsgrundlage wäre §§ 280 I, 241 II BGB.

    Wie Fruggel schon richtig dargestellt hat, muss ein Verschulden, was auch Fahrlässigkeit umfasst vorliegen. Wobei die Anforderungen daran auch nicht zu niedrig sein dürfen, da man sonst einen Mieter von der Geltendmachung von den Mangelrechten abhalten kann, so in etwa BGH im Urteil vom 22.09.2010 – VIII ZR 285/09.

    Gehen wir mal davon aus, dass hier kein Mangel vorgelegen hat.

    Die Frage ist also, ob es fahrlässig war, nicht eigenständig den FI Schalter zu prüfen und den Vermieter mitzuteilen man habe die Sicherungen schon geprüft. Gerade der letzte Umstand spricht hier gegen den Vermieter. Wobei ich auch einen Mieter zutrauen würde die Sicherungen zu prüfen, dass ist doch schon mit das erste was man prüft, wenn man nicht gehört hat wie das Leuchtmittel den Geist aufgibt.

    Am Ende entscheidet dass der Richter und bei der Summe wird es auch keine weitere Instanz geben...das Ergebnis ist also völlig offen. Man sollte also überlegen, ob man nicht einfach zahlt, wenn die Summe nicht hoch ist. Kann schnell teuer werden bei einem Anwalt und Gerichtskosten im Zweifel. Wenn das Verhältnis ansonsten gut ist sollte man vllt auch nicht wegen ein paar Euro riskieren.

    Dass Wochen später das Licht flackert ändert im Zweifel nichts daran, da man die Kausalität kaum nachweisen werden können.

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