Beiträge von Chanandle

    Vielen Dank für Eure ersten Rückmeldungen.

    Natürlich habe ich in den Sicherungskasten geschaut, dabei aber den FI-Schalter (offenbar) nicht geprüft. Ärgerlich. Tatsächlich habe ich, wie ich jetzt in meinen Mails feststelle, dem Vermiter auch signalisiert, dass ich die Sicherungen geprüft habe. Das war vorschnell von mir, ohne Frage.

    Möglicherweise könnte der Vermiter einen Anspruch geltend machen, weil ich ihm gesagt habe, die Sicherungen seien geprüft, und er in diesem Wissen den Elektriker losgeschickt hat.

    Was mich hellhörig macht ist die Frage nach der Ursache: Denn tatsächlich hat einige Wochen später das Licht im Bad angefangen zu flackern. Wenn das der Auslöser war, würde das etwas an der Situation ändern? Die Behauptung, eines meiner Gerät wäre der Auslöser, ist ja tatsächlich nur eine Behauptung, belegen kann der Vermieter das nicht. (Zumal ich tatsächlich nach wie vor die gleichen Geräte nutze, und das Problem nicht wieder auftritt.)

    Liebe Community,

    vielleicht könnt ihr mir dabei weiterhelfen: Ich hatte vor einiger Zeit kein Licht mehr im Badezimmer. Ich bat meinen Vermieter (eine Hausverwaltung), einen Elektriker zu schicken. Das Problem war schnell behoben: Der FI-Schalter im Sicherungskasten war herausgesprungen.

    Nun soll ich die Rechnung des Elektrikers begleichen, mit der Begründung, der FI-Schalter hätte wegen einem defekten Gerät meinerseits ausgelöst. Ich habe keine besonderen Geräte genutzt. Es kann also genauso gut ein Defekt am Sicherungskasten gewesen sein.

    Muss der Vermieter für die Reperatur aufkommen, sollte der Defekt am Sicherungskasten tatsächlich "spontan" aufgetreten sein, oder wäre das ebenfalls von mir zu zahlen?

    Viele Grüße

    Chanandle

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!