Liebe Community,
vielleicht könnt ihr mir dabei weiterhelfen: Ich hatte vor einiger Zeit kein Licht mehr im Badezimmer. Ich bat meinen Vermieter (eine Hausverwaltung), einen Elektriker zu schicken. Das Problem war schnell behoben: Der FI-Schalter im Sicherungskasten war herausgesprungen.
Nun soll ich die Rechnung des Elektrikers begleichen, mit der Begründung, der FI-Schalter hätte wegen einem defekten Gerät meinerseits ausgelöst. Ich habe keine besonderen Geräte genutzt. Es kann also genauso gut ein Defekt am Sicherungskasten gewesen sein.
Muss der Vermieter für die Reperatur aufkommen, sollte der Defekt am Sicherungskasten tatsächlich "spontan" aufgetreten sein, oder wäre das ebenfalls von mir zu zahlen?
Viele Grüße
Chanandle