Mietvertrag - Aufhebungsvertrag

  • Guten Tag, wir haben ein voll vermietetes Haus gekauft. Drei der vier Parteien sollen aufgrund von Eigenbedarf ausziehen. Vor dem Grundbucheintrag (Voreintrag besteht) haben wir kein Recht zu kündigen gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag wenn sich alle einig werden?

  • gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag wenn sich alle einig werden?

    Relevant ist nur, ob sich Mieter und bisherige Eigentümer einig werden, denn das sind noch die Vertragsparteien.

  • Der neue Eigentümer kann bezüglich einem Aufhebungsvertrag auch agieren, sofern er eine Vollmacht vom bisherigen Eigentümer für die Mietangelegenheiten bekommen hat.

  • Kann man machen, aber ist nicht notwendig, da ihr Kraft Gesetz neue Vermieter werdet.

  • Was für ein Widerrufsrecht meinst du? Wird der Vertrag denn aus der Ferne oder an der Haustür abgeschlossen?

    Nein, aber wir gehen zu den Mietern in die Wohnung. Uns steht kein Büro oder eine andere Möglichkeit zur Verfügung Sie einzuladen. Natürlich vereinbaren wir vorher einen Termin.

  • Nein, wir sind zwei Privatleute die ein vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft haben.

    Im Internet widerspricht es sich aber immer wieder ab oder bis wann man dann

    als Privatperson gilt.

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