Nein, wir sind zwei Privatleute die ein vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft haben.
Im Internet widerspricht es sich aber immer wieder ab oder bis wann man dann
als Privatperson gilt.
Nein, wir sind zwei Privatleute die ein vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft haben.
Im Internet widerspricht es sich aber immer wieder ab oder bis wann man dann
als Privatperson gilt.
Was für ein Widerrufsrecht meinst du? Wird der Vertrag denn aus der Ferne oder an der Haustür abgeschlossen?
Nein, aber wir gehen zu den Mietern in die Wohnung. Uns steht kein Büro oder eine andere Möglichkeit zur Verfügung Sie einzuladen. Natürlich vereinbaren wir vorher einen Termin.
Momentan nutzen alle Mieter den Garten. Bei drei Mietern steht es im Mietvertrag, bei einem nicht.
Bitte kein Vollzitat, gelöscht
Guten Tag,
Im Mietvertrag steht unter zusätzlichen Kosten zur Nutzung Garten. Nicht aber wieviel Garten oder welcher Teil. Wie ist dies zu deuten und kann man als neuer Vermieter diesbezüglich etwas festlegen z.B. auch die Nutzung und Fläche? Momentan nutzen die Mieter fast die ganze Fläche größtenteils zur Haltung von Schafen und ebenfalls drei Schuppen. Im Mietvertrag steht aber nur ein Betrag und dahinter "Garten". Auch in der Hausordnung steht dazu nichts.
Mit freundlichen Grüßen ![]()
Kann man machen, aber ist nicht notwendig, da ihr Kraft Gesetz neue Vermieter werdet.
Müssen wir das Widerrufsrecht im Aufhebungsvertrag aufnehmen als Privatpersonen?
ich dachte da gibt es dann vielleicht Probleme weil ja unsere Namen nicht drin stehen.
Und müssen die Mietverträge neu aufgesetzt werden? In den alten steht ja dann noch der alte Eigentümer und nicht wir.
LG
Guten Tag, wir haben ein voll vermietetes Haus gekauft. Drei der vier Parteien sollen aufgrund von Eigenbedarf ausziehen. Vor dem Grundbucheintrag (Voreintrag besteht) haben wir kein Recht zu kündigen gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag wenn sich alle einig werden?
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