Guten Tag, wir haben ein voll vermietetes Haus gekauft. Drei der vier Parteien sollen aufgrund von Eigenbedarf ausziehen. Vor dem Grundbucheintrag (Voreintrag besteht) haben wir kein Recht zu kündigen gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag wenn sich alle einig werden?
Mietvertrag - Aufhebungsvertrag
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Hsnsph -
1. Januar 2022 um 15:30 -
Erledigt
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gilt dies auch für den Aufhebungsvertrag wenn sich alle einig werden?
Relevant ist nur, ob sich Mieter und bisherige Eigentümer einig werden, denn das sind noch die Vertragsparteien.
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Der neue Eigentümer kann bezüglich einem Aufhebungsvertrag auch agieren, sofern er eine Vollmacht vom bisherigen Eigentümer für die Mietangelegenheiten bekommen hat.
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Und müssen die Mietverträge neu aufgesetzt werden? In den alten steht ja dann noch der alte Eigentümer und nicht wir.
LG
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Kann man machen, aber ist nicht notwendig, da ihr Kraft Gesetz neue Vermieter werdet.
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ich dachte da gibt es dann vielleicht Probleme weil ja unsere Namen nicht drin stehen.
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Kann man machen, aber ist nicht notwendig, da ihr Kraft Gesetz neue Vermieter werdet.
Müssen wir das Widerrufsrecht im Aufhebungsvertrag aufnehmen als Privatpersonen?
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Was für ein Widerrufsrecht meinst du? Wird der Vertrag denn aus der Ferne oder an der Haustür abgeschlossen?
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Was für ein Widerrufsrecht meinst du? Wird der Vertrag denn aus der Ferne oder an der Haustür abgeschlossen?
Nein, aber wir gehen zu den Mietern in die Wohnung. Uns steht kein Büro oder eine andere Möglichkeit zur Verfügung Sie einzuladen. Natürlich vereinbaren wir vorher einen Termin.
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Seid ihr denn ein Unternehmer?
Bei so viel Unsicherheiten lasst euch anwaltlich beraten.
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Nein, wir sind zwei Privatleute die ein vermietetes Mehrfamilienhaus gekauft haben.
Im Internet widerspricht es sich aber immer wieder ab oder bis wann man dann
als Privatperson gilt.
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