Kündigung von Vermieter trotz Schimmel

  • hallo, bin ganz neu hier und hoffe hat jemand änliches probl.wie wir.

    Also seit ca.3 Jahren hat es angefangen zu Schimmeln bei uns im Wohnung,Es sind zwei Besitzer,eine Wohne gleich gegenüber der Zweite 50 meter nur 3 Häuser von uns.Die haben gemeint ok ein bisschen ok vielleicht liegt am lüften obwohl wir jeden tag ordentlich lüften,,dann wurde immer mehr mehr und mehr..Wir sind zur Mieterbund gegangen,ein Brief geschrieben,der zweite Besitzer( multi millioner ) war verärgert,schiebt immer am lüften,lüften lüften und lüften,,Komplette einbauküche war angegriffen,,ich hab die Küche abgebaut und da hat man was zum sehen gehabt,grausam,fujjj alles grün/schwarz von Schimmel,,Kinderzimmer müssten wir Schrank ca.3 jahre alt wegschmeissen,Schlafzimmer müssten das Bett wegschmeissen,,der Junge müsste ausziehen zu seine Freundin da KZ und SZ nicht mehr bewohnbar sind.Garage nebenan war Dach undicht,umd da lag Problem,,die haben Dach renoviert 7500€ kosten aber die Wände nicht sind immer noch feucht klar.Wir haben von Vermieter Gutachter angefordert,der hat jemandem vorbeigebracht dann seit Monaten kein Wort von ihm,wir sind wieder zu Mieterbund brief geschrieben dann kam von seinem Anwalt ; es liegt nicht nur am lüfeten sonder Objektfehler..dann wieder paar monate Ruhe,wir wieder zu Mieterbund ein Brief geschrieben,,dann schickt der Vermieter eine Firma um Kostenvoranschlag zu erstellen und nach ca.10 Tagen bekommen wir Kündigung wegen eigenbedarf von Herr Vermieter( multi millioner) lebt in einen Haus ü.500 quadrat meter.Steht drin Wegen eigenbedarf zweck Alterszeit von Herr Vermieter.Zwischenzeitlich ist die zweite Vermieterin in Altenheim gelandet,sie hat die Kündigung nicht Unterschrieben,da es eine GBR ist wissen wir nicht ob sie auch mit unterschreiben muss.

    9 Monate kündigungsfrist hat er eingehalten da wir 10 Jahre drin wohnen,,wir haben bisher keine Mietminderung gemacht,sogar im Mai 2021 Mieterhöhung 30€ zugestimmt im Hoffnung dass er was macht und zum schluss kam Kündigung.

    Meine Frage: kann er uns einfach so auf die Strasse setzen,wir suchen seit 2 jahren eine andere Wohnung aber bei uns im Ort leider nichts,wir aind Ortsgebunden da meine Frau Pflegeperson von ihre Mutter ist und muss am Tag 5-8 mal hin gehen,wenn wir woanders hinziehen wäre echt schwer für meine Frau.

    Kann uns jemand gute Rat geben weil die beim Mieterbund können uns leider nicht viel sagen,bin leider enttäuscht von denen,die sagen suchen sie sich eine andere Wohnung.

    Bitte um jede hilfe.Danke euch im voraus

  • Einen Eigenbedarf muss der kündigende Vermieter glaubhaft nachweisen. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob der tatsächlich besteht, oder vorgeschoben ist.

    Aber ich denke Ihr solltet Euch ernsthafte Gedanken machen, was Ihr wollt: Gegen die Kündigung vorgehen und (unter den gegebenen Umständen und mit dem gleichen Vermieter) weiter in der Wohnung wohnen, oder lieber ausziehen? Wenn Ihr es schafft drin zu bleiben (was bestimmt auch einige Energie kostet), wird die Situation ziemlich sicher nicht besser. Mir wäre das zu viel Stress!

  • Ausziehen gar keine Frage,bloß falls wir bis dahin nichts finden,was dann ?? Wir würden am liebsten schon vor 1-2 Jahren weg sein aber kleines Ort und da Wohnung zu finden echt echt schwer.

  • Dann muss man vielleicht den Suchradius vergrößern, oder die Ansprüche herunterschrauben, oder das Budget erhöhen - BEVOR es zu spät ist und man auf der Straße sitzt!

  • Dann muss man vielleicht den Suchradius vergrößern, oder die Ansprüche herunterschrauben, oder das Budget erhöhen - BEVOR es zu spät ist und man auf der Straße sitzt!

    Was sollen solche Kommentar in einem seriösen Forum für Mietrecht ?!?! In keinster Weise hilfreich oder mit irgend einem Neuigkeitswert?

  • In keinster Weise hilfreich oder mit irgend einem Neuigkeitswert?

    Finde ich schon. Meiner Erfahrung nach ist das vielen gar nicht klar das es sehr, sehr viele Regionen in Deutschland gibt, wo man mit Kusshand eine Wohnung bekommt.

    Das mag vieleicht nicht der gewohnte Szenekiez sein, aber wenn tatsächlich Eigenbedarf im raume steht, und der Mieterbund offenbar auch nicht wirklich helfen will oder kann.......?

  • Les mal oben was Ziki73 oben geschrieben hat .... der/die hat tatsächlich schon kräftig gesucht!

    Also ich lese aus der Fragestellung von Ziki73 vor allem heraus das eine Ortswechsel nicht möglich ist. Wenn man dann allerdings nach 2 Jahren suche immer noch nichts vor Ort gefunden hat, warum auch immer, und nun die Eigenbedarfskündigung droht, ist der Ratschlag von beppi:

    Dann muss man vielleicht den Suchradius vergrößern, oder die Ansprüche herunterschrauben, oder das Budget erhöhen - BEVOR es zu spät ist und man auf der Straße sitzt!

    schon mehr als angemessen finde ich......

    Ich meine was hilft einem vor Ort aber Obdachlos zu sein?

  • .... ja ... alles logisch... aber das hat ja wohl was mit einem gesunden Menschenverstand zu tun und weniger was mit Mietrecht... Solche Ratschläge zu geben unterstellt m.E. indirekt dass der Ratsuchende reichlich unterbelichtet ist dass er da nicht selber draufkommt und deshalb erscheint mir so ein Rat eher ärgerlich als hilfreich und deshalb hier unplatziert...

    Und damit genug ... es ist nicht mein Thema...

  • Ich wollte letztens einem jungen Obdachlosen helfen, der nach unschöner Vorgeschichte endlich wieder Fuss fassen, Wohnung und Job finden wollte. Er hatte dazu eine Kleinanzeige eingestellt und seine Situation offen und ehrlich beschrieben. Das hat mir imponiert und ich fand ihn auch sympathisch.

    Also organisierte ich ihm die Möglichkeit, bei einem befreundeten Villenbeitzer ein Zimmer zu bekommen, gegen Mithilfe bei Garten- und Hausmeisterarbeiten (eine Bezahlung wäre auch noch drin gewesen, wenn er mehr Arbeiten übernimmt) - also Wohnung, Job (und evtl. sozialer Anschluß) in einem.

    Das hat er dann abgelehnt, weil die Villa 40min mit der S-Bahn entfernt liegt.

    Wenn er lieber in der Stadt bleibt als eine solche Chance anzunehmen, dann ist das seine Entscheidung. Aber ich war enttäuscht (und er weiter obdachlos).

  • Hmm, ich hatte Deine Antworten interpretiert als: Ihr wollt auch niicht wegziehen in andere Gegenden, wo Wohnungen leichter und billiger erhältlich sind, und werdet daher demnächst evtl. obdachlos. Ist es doch nicht so?

  • draufkommt und deshalb erscheint mir so ein Rat eher ärgerlich als hilfreich und deshalb hier unplatziert...

    Das solltest du nicht zu streng sehen, wenn ein solcher Rat gegeben wird. Es gibt leider manchmal Situationen, in denen man mit dem Mietrecht nicht weiter kommt, weil alles ausgeschöpft ist. Und dann kann die eine oder andere praktische Anregung vielleicht doch helfen. Auch das ist hier erlaubt.

    Aber kommen wir auf das Thema zurück.

    Meine Frage: kann er uns einfach so auf die Strasse setzen

    Nein. "Einfach so" kann kein Vermieter einen Mieter auf die Straße setzen. Er braucht dazu einen berechtigten Grund. Und nur allein, dass in der Kündigung Eigenbedarf steht, macht das noch lange keinen berechtigten Grund. Der Gesetzgeber verlangt, das dies etwas genauer erläutert wird. Man muss die Situation des Vermieters nachvollziehen können und wissen, warum und wozu er die Wohnung braucht. Ist diese Erklärung nicht in sich plausibel, wird ein Vermieter auch nicht bei Gericht mit der Kündigung durchkommen.

    weil die beim Mieterbund können uns leider nicht viel sagen,bin leider enttäuscht von denen

    Nichts gegen den Mieterbund. Die können meistens gut beraten und Hilfe geben. Doch manchmal sind die leider überfordert, sei es, weil sich der Berater zu wenig auskennt oder weil das Thema zu komplex ist. Daher möchtest du vielleicht zu einem Rechtsanwalt gehen und die Kündigung prüfen lassen.

    Aber was es kompliziert macht ist, dass es ja gar nicht um die Kündigung allein geht. sondern es geht auch um die feuchten Wände, die nach der Schilderung vielleicht von baulichen Mängeln kommen. Und wenn sich das bestätigen würde, dann verletzt der Vermieter seine Pflichten. Man könnte verlangen, dass er die Ursache behebt, die Miete ist gemindert, evtl sogar um 100%, wenn die Wohnung komplett unbewohnbar sein sollte. Ein Rechtsanwalt wird das alles genauer bewerten können und entsprechend vorgehen. So ein Thema geht über die Kompetenzen des Mieterbundes hinaus.

  • Hallo noch mal, also ich hab mit Mieterbund telefoniert und die schicken uns einen Gutachter ,ok wir müssen 110€ zuzahlen aber ist kein probl.

    Der Berater sagte jetzt geht um Mietminderung,der schreibt seinen Anwalt an wegen Mietminderug,,ich wollte rückwirkend mindestens ab Feb 2021 weil Schalf und Kinderzimmer sind gar nicht bewohnbar,er meinte es wäre ein schlag ins Gesicht,wollen wir nicht warten was sein Anwalt sagt,,irgendwie sind die Berater von Mietverein doch nicht wie richtige Anwälte.Jetzt wieder abwarten was seiner Anwalt sagt aber ich kann mir gut denken dass der Anwalt gegen Mietminderung ist und das ganze verzögert sich um ein zwei Monate.

    Also das ist Stand der Dinge..

  • ich wollte rückwirkend mindestens ab Feb 2021

    Eine rückwirkende Mietminderung wird von den Gerichten in der Regel nur anerkannt, wenn man entweder unter Vorbehalt gezahlt hat, oder wenn man glaubhaft machen kann, dass man von der Möglichkeit der Mietminderung nichts wusste.

  • hallo noch mal an alle,

    Es ist ständig hin und her mit dem Miterbund,entweder mein Berater hat gar keine Ahnung oder hat Angst,,er schreibt Briefe,droht dem Vermieter mit Mietminderung wenn er die Mangeln nicht beseitigt,aber zu mir gibt er kein Grünes Licht die Mietminderung durchzusetzen..jedes mal sagt er wir warten mal ab nächstes monat,dann wieder nächstes monat usw.Zwiachenzeitlich kam Gutachter von Mieterbund ,ich müsste 110€ zuzahlen,klare Sache festgestellt dass es an Objekt liegt nicht an uns sowie Vermieter immer sagt,,lüften lüften lüften,und trotz allem sagt mein Berater nein wir machen noch kein Mietminderung ,vielleicht überlegt sich der Vermieter und saniert die Wohnung,obwohl wir Kündigung bis 30.Aug bekommen haben und müssen raus.Der Vermieter saniert niemals im Leben die verschimmelte Wohnung solange wir drin sind .

    Meine Frage an euch : Haben wir Recht über Mieterbung einen Anwalt zu bekommen der uns Vertreten kann weil das mit dem Berater hat wirklich kein sinn mehr.

    Wir haben Privatrechtschutz aber leider Wohnung ist nicht drin.😪

    Bitte um Jede Antwort.🙏🙏🙏

  • Haben wir Recht über Mieterbung einen Anwalt zu bekommen der uns Vertreten kann weil das mit dem Berater hat wirklich kein sinn mehr.

    Das kommt ganz auf den Mieterbund an, du muss gucken wie das bei denen geregelt ist.

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