Kind zieht Steckdose aus der Wand - Abdeckung intakt - verdeckter Schaden

  • Hallo!

    meine Tochter (1Jahr alt) hat neulich an einem Kabel gezogen und hat die Steckdose mitgerissen!

    Ich war zum Glück in der unmittelbaren Nähe und hab es genau gesehen. Als ich die Steckdosenabdeckung anbringen wollte gab es einen Kurzschluss mit einem Knall. Nichts passiert zum Glück.

    Daraufhin haben wir unseren Vermieter (5 Gebäude, geschätzt 300 Wohnungen) den Vorfall geschildert und gebeten diese Steckdose auswechseln zu lassen und sich alle weiteren anzuschauen (Kinder im Haus!).

    Unser Hausmeister ist vorbei gekommen (kein Elektriker) und hat gemeint diese wäre mechanisch überbeansprucht und wiese einen Bruch im Steckdoseneinsatz. (Abdeckung ist intakt und äußerlich kann man den Schaden nicht erkennen). Da die Steckdose ungünstig im Raum steht haben wir die Steckdose nur sehr selten genutzt.

    Also hat uns der Vermieter geschrieben und gebeten uns selber um die Angelegenheit zu kümmern und die Steckdose mit Hilfe eines Fachmanns in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

    Es handelt sich hierbei um eine FI-Steckdose (FI-Schukomat 3120 der xxxxxxx Kosten 80-170€+-); die Angelegenheit mit Fachmann (80€/h+-) und Anfahrtpauschale (39€+-) geht weit über den Maximalbetrag für Kleinstreparaturen. Dazu kommt auch noch, dass alle Elektriker die wir angerufen (4Stk) haben, ausgebucht sind. Die defekte Steckdose ist nun kindersicher und für die Kinder nicht mehr erreichbar.

    Soweit alles OK, hätten wir die Steckdose beschädigt, würde ich es auch einsehen und die Sache hätte sich erledigt aber....

    Die Steckdosenabdeckung ist intakt und wir hätten nie gedacht, dass diese Steckdose innerlich einen Bruch aufweist und daher defekt ist und so leicht aus der Wand ausgerissen werden könnte. Da hilft jeglicher Kinderschutz nicht, wenn die Abdeckung samt Steckdoseneinsatz von einem einjährigen Kind raus gerissen werden kann.

    Kann es sich hierbei um einen "verdeckten Schaden" handeln? ich habe beim Einzug leider nicht die Abdeckungen aller Steckdosen raus geschraubt und diese vor Übernahme der Wohnung überprüft. Kann er behaupten, dass wir den Schaden angerichtet haben? Wie sieht es aus mit den anderen Steckdosen? soll ich die Abdeckung an allen Steckdosen abschrauben und sie mir genauer anschauen? Muss ich die gesamte Elektroinstallation auf mögliche Beschädigungen überprüfen?

    Grundsätzlich, wollte ich den Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung klären lassen. Da wurde ich von meiner Versicherung hingewiesen, dass ich noch keine Familienversicherung hatte (Eltern-Anfängerfehler); sie also den Schaden meines Kindes nicht übernehmen könnten. Nun habe ich meine Police angepasst; da aber der Schaden den meine Tochter "angerichtet" hatte davor war, könne unsere Versicherung diesen nicht regulieren.

    Die Versicherung würde die Kosten eh nicht übernehmen (siehe unten***) und mein Vermieter müsste die Kosten übernehmen.

    Es geht bei uns nicht um den finanziellen Punkt sondern mehr ums Prinzip, da ich der Meinung bin, dass dies mein Vermieter seine Pflichten nicht an uns abwälzen kann... oder sehe ich das falsch?

    Da ich aber gar keine Ahnung habe, abgesehen von dem was ich durchgelesen habe, bitte ich hier um eure Hilfe. Was würdet ihr in unserem Fall machen?

    Vielen Dank im Voraus

    Daniel

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  • Eine Marken-Steckdose kostet im Baumarkt etwas über 5€ - und jemand mit einem Phasenprüfer und etwas hendwerklichem Geschick wird es im Bekanntenkreis sicher auch geben, der das gegen ein Abendessen schnell macht. Das ist die einfachste und schnellste Lösung (selbst wenn eine Versicherung einen Handwerker zahlen würde)!

    Aber wer sich "ums Prinzip" über so etwas streiten möchte, der wird das vermutlich trotzdem tun.

  • beppi: aber nicht, wenn es sich um eine FI-gesicherte Steckdosen handelt. Die kosten jenseits der 100€ und sollten, damit sie ihre Schutzwirkung auch haben, korrekt com Fachmann verbaut sein. Evtl dient die eine Steckdose auch als Fehlerstromschutz für weitere Steckdosen.

  • Danke Schweinchenfan

    beppi keiner will sich mit dem Vermieter anlegen... und es geht natürlich schon auch um die Kosten... was ist wenn sich herausstellt, dass eine zweite Steckdose defekt ist? klar, könnte ich die Steckdose selber tauschen aber was bringt mir das wenn ich beim Auszug die Rechnung von einem Elektriker nachweisen und somit selber zahlen muss?)

    Ums Prinzip ist es auch aus dem Grund, weil der Vermieter aus meiner Sicht seine Pflichten nicht nachgeht... z.B in keiner seiner Wohnungen sind Feuermelder eingebaut, obwohl dies seit 1.1.2018 Pflicht ist! (Leider drohen in Bayern auch keine Busgelder falls diese noch nicht installiert sind, i.G.z anderen Bundesländern).

    Bei mir geht es um die rechtliche Frage ob es sich um ein "verdeckter Schaden" handelt und ob sich diese Argumentation hält. Wenn es so wäre müsste sich der Vermieter darum kümmern. (Nochmal... es handelt sich hier um Lebensgefahr. Meine Tochter hätte die offenen Leitungen berühren und somit einen Stromschlag bekommen können!)

    Wäre meine Tochter vor drei Wochen bei mir in der Haftpflicht mit dabei müsste der Vermieter die Kosten sowieso tragen und ich würde hier nicht schreiben...

    Bin froh um konstruktive Rückmeldungen ;)

  • Daniel, ich verstehe Deine Antwort nicht.

    Willst Du Lösungen finden, oder Probleme suchen?

    Kein vernünftiger Vermieter will nach einer vernünftigen Reparatur Quittungen sehen - es ist vollkommen in Ordung das selbst zu machen (oder kostenlos bzw. gegen ein Bier vom Kumpelmachen zu lassen) und wenn Deine Tochter eine Steckdose kaputtmacht, dann mag Deine Hapftpflichtversicherung ja zahlen, aber der Vermieter hat nichts damit zu tun.

    Den Beweis, dass die Steckdose schon vorher kaputt war, die Tochter sie nur deshalb rausreißen konnte - und dass der Vermieter von alledem gewusst hat (nur dann ist er haftbar), wirst Du nicht führen können. Also wende Dich lieber positiveren Gedanken und Tätigkeiten zu - eine selbst reparierte Steckdose kann die Stimmung wieder deutlich aufhellen (im Gegensatz zu frustrierenden Diskussionen mit dem Vermieter).

  • Der Vermieter muss die Reparatur nur tragen, soweit es sich um einen Mangel handelt.

    - und dass der Vermieter von alledem gewusst hat

    Das stimmt nicht. Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet sämtliche Mängel in der Wohnung zu beheben. Kenntnis davon muss er nicht haben. Zudem hatte er ja durch die Mangelanzeige Kenntnis davon. Ob dem Vermieter ein Verschulden trifft, ist eher für die Frage bei weiteren Folgeschäden erheblich, etwa wenn die Tochter verletzt worden wäre.

    wirst Du nicht führen können.

    Das sehe ich anders. Eine Steckdose sollte nicht aus der Wand fallen, nur weil man mal an ein Kabel zieht. Zunächst muss sich der Vermieter entlasten, das wird insbesondere schwierig bei sowas, wo es auch Materialermüdungen gibt mit der Zeit. Also die Möglichkeit auszuschließen, dass das gar nicht möglich ist, ist in meinen Augen falsch.

    Ob sich der ganze Stress lohnt ist wieder eine ganz andere Frage. Aber man könnte den Vermieter in Zugzwang setzen, Selbstvornahme, dann die Kosten mit der Miete verrechnen und fertig. Birgt auch Risiken, ohne Zweifel, ist aber der schnellste Weg an das Geld zu kommen.

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