Beiträge von Daniel3921

    Hallo,

    ich habe aus versehen einen Wasserschaden in meiner Mietwohnung verursacht.

    Schadenshergang:

    1. Aquarium im Wohnzimmer über einen Wasserschlauch aus dem Hahn an der Badewanne befüllt.

    2. Zwei Jahre altes Kind verletzt bin zur Hilfe geeilt

    3. Als ich zurück bin ist das Wasser ausgelaufen.

    4. Alles schnell getrocknet

    Folgen:

    - Laminat ist bei mir an einer Ecke etwas erhoben

    - Bei der Nachbarin unten ist ein dünner Wasserstreifen an der Wand zu sehen (Wohnzimmer sollte gestrichen werden)

    Nach dem das passiert ist habe ich unverzüglich meinen Vermieter/Hausverwaltung den Hausmeister und meine Haftpflichtversicherung schriftlich darüber informiert.

    Meine Haftpflichtversicherung deckt Schäden am bzw. die durch das Aquarium entstanden sind. Meine Haftpflichtversicherung hat sich mit dem Geschädigten (Vermieter/Hausverwaltung) in Verbindung gesetzt und ihn gebeten seine Gebäudeversicherung darüber zu informieren.

    Verursacht ein Mieter an dem von ihm bewohnten Gebäude seines Vermieters einen Schaden durch Leitungswasser oder Feuer und besteht für das Objekt einen Wohngebäudeversicherung, so ist der Vermieter verpflichtet, zunächst die Wohngebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen.

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

    Ich habe mich mehrmals mit meinem Vermieter darüber unterhalten, sowohl schriftlich wie auch mündlich. Er aber sieht seine Pflicht nicht ein seine Wohngebäudeversicherung zu informieren. Er beharrt darauf, dass er das nicht melden will, da ihn sonst seine Wohngebäudeversicherung die Rate erhöht (die er wiederum auf uns Mieter abgibt).

    Die Rate würde sich nicht erhöhen, da der Schaden den erst mal die Wohngebäudeversicherung zahlen müsste und sie über Regressforderung von meiner Haftpflichtversicherung die Summe wieder zurückerstattet bekommen würde.

    Ich habe mich nun erneut mit meiner Haftpflichtversicherung unterhalten. Diese meinen sie können nichts machen wenn der Vermieter den Schaden nicht meldet und können mir auch keine Rechtsberatung geben.

    Nun stehe ich da und kenne meine Rechte als Mieter nicht. Ich habe den Fall unverzüglich gemeldet und befürchte den Schaden selber zahlen zu müssen obwohl sowohl ich als auch der Vermieter einen Versicherung zahlen.

    Kann mir hier jemand helfen? Mache ich etwas falsch? Ich werde mir einen Anwalt für Mietrecht holen und euch darüber berichten, soweit ich etwas neues weis.

    Danke aber schon mal für das Lesen und für eure Meinung!

    Danke Schweinchenfan

    beppi keiner will sich mit dem Vermieter anlegen... und es geht natürlich schon auch um die Kosten... was ist wenn sich herausstellt, dass eine zweite Steckdose defekt ist? klar, könnte ich die Steckdose selber tauschen aber was bringt mir das wenn ich beim Auszug die Rechnung von einem Elektriker nachweisen und somit selber zahlen muss?)

    Ums Prinzip ist es auch aus dem Grund, weil der Vermieter aus meiner Sicht seine Pflichten nicht nachgeht... z.B in keiner seiner Wohnungen sind Feuermelder eingebaut, obwohl dies seit 1.1.2018 Pflicht ist! (Leider drohen in Bayern auch keine Busgelder falls diese noch nicht installiert sind, i.G.z anderen Bundesländern).

    Bei mir geht es um die rechtliche Frage ob es sich um ein "verdeckter Schaden" handelt und ob sich diese Argumentation hält. Wenn es so wäre müsste sich der Vermieter darum kümmern. (Nochmal... es handelt sich hier um Lebensgefahr. Meine Tochter hätte die offenen Leitungen berühren und somit einen Stromschlag bekommen können!)

    Wäre meine Tochter vor drei Wochen bei mir in der Haftpflicht mit dabei müsste der Vermieter die Kosten sowieso tragen und ich würde hier nicht schreiben...

    Bin froh um konstruktive Rückmeldungen ;)

    Hallo!

    meine Tochter (1Jahr alt) hat neulich an einem Kabel gezogen und hat die Steckdose mitgerissen!

    Ich war zum Glück in der unmittelbaren Nähe und hab es genau gesehen. Als ich die Steckdosenabdeckung anbringen wollte gab es einen Kurzschluss mit einem Knall. Nichts passiert zum Glück.

    Daraufhin haben wir unseren Vermieter (5 Gebäude, geschätzt 300 Wohnungen) den Vorfall geschildert und gebeten diese Steckdose auswechseln zu lassen und sich alle weiteren anzuschauen (Kinder im Haus!).

    Unser Hausmeister ist vorbei gekommen (kein Elektriker) und hat gemeint diese wäre mechanisch überbeansprucht und wiese einen Bruch im Steckdoseneinsatz. (Abdeckung ist intakt und äußerlich kann man den Schaden nicht erkennen). Da die Steckdose ungünstig im Raum steht haben wir die Steckdose nur sehr selten genutzt.

    Also hat uns der Vermieter geschrieben und gebeten uns selber um die Angelegenheit zu kümmern und die Steckdose mit Hilfe eines Fachmanns in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

    Es handelt sich hierbei um eine FI-Steckdose (FI-Schukomat 3120 der xxxxxxx Kosten 80-170€+-); die Angelegenheit mit Fachmann (80€/h+-) und Anfahrtpauschale (39€+-) geht weit über den Maximalbetrag für Kleinstreparaturen. Dazu kommt auch noch, dass alle Elektriker die wir angerufen (4Stk) haben, ausgebucht sind. Die defekte Steckdose ist nun kindersicher und für die Kinder nicht mehr erreichbar.

    Soweit alles OK, hätten wir die Steckdose beschädigt, würde ich es auch einsehen und die Sache hätte sich erledigt aber....

    Die Steckdosenabdeckung ist intakt und wir hätten nie gedacht, dass diese Steckdose innerlich einen Bruch aufweist und daher defekt ist und so leicht aus der Wand ausgerissen werden könnte. Da hilft jeglicher Kinderschutz nicht, wenn die Abdeckung samt Steckdoseneinsatz von einem einjährigen Kind raus gerissen werden kann.

    Kann es sich hierbei um einen "verdeckten Schaden" handeln? ich habe beim Einzug leider nicht die Abdeckungen aller Steckdosen raus geschraubt und diese vor Übernahme der Wohnung überprüft. Kann er behaupten, dass wir den Schaden angerichtet haben? Wie sieht es aus mit den anderen Steckdosen? soll ich die Abdeckung an allen Steckdosen abschrauben und sie mir genauer anschauen? Muss ich die gesamte Elektroinstallation auf mögliche Beschädigungen überprüfen?

    Grundsätzlich, wollte ich den Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung klären lassen. Da wurde ich von meiner Versicherung hingewiesen, dass ich noch keine Familienversicherung hatte (Eltern-Anfängerfehler); sie also den Schaden meines Kindes nicht übernehmen könnten. Nun habe ich meine Police angepasst; da aber der Schaden den meine Tochter "angerichtet" hatte davor war, könne unsere Versicherung diesen nicht regulieren.

    Die Versicherung würde die Kosten eh nicht übernehmen (siehe unten***) und mein Vermieter müsste die Kosten übernehmen.

    Es geht bei uns nicht um den finanziellen Punkt sondern mehr ums Prinzip, da ich der Meinung bin, dass dies mein Vermieter seine Pflichten nicht an uns abwälzen kann... oder sehe ich das falsch?

    Da ich aber gar keine Ahnung habe, abgesehen von dem was ich durchgelesen habe, bitte ich hier um eure Hilfe. Was würdet ihr in unserem Fall machen?

    Vielen Dank im Voraus

    Daniel

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