Hallo!
meine Tochter (1Jahr alt) hat neulich an einem Kabel gezogen und hat die Steckdose mitgerissen!
Ich war zum Glück in der unmittelbaren Nähe und hab es genau gesehen. Als ich die Steckdosenabdeckung anbringen wollte gab es einen Kurzschluss mit einem Knall. Nichts passiert zum Glück.
Daraufhin haben wir unseren Vermieter (5 Gebäude, geschätzt 300 Wohnungen) den Vorfall geschildert und gebeten diese Steckdose auswechseln zu lassen und sich alle weiteren anzuschauen (Kinder im Haus!).
Unser Hausmeister ist vorbei gekommen (kein Elektriker) und hat gemeint diese wäre mechanisch überbeansprucht und wiese einen Bruch im Steckdoseneinsatz. (Abdeckung ist intakt und äußerlich kann man den Schaden nicht erkennen). Da die Steckdose ungünstig im Raum steht haben wir die Steckdose nur sehr selten genutzt.
Also hat uns der Vermieter geschrieben und gebeten uns selber um die Angelegenheit zu kümmern und die Steckdose mit Hilfe eines Fachmanns in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Es handelt sich hierbei um eine FI-Steckdose (FI-Schukomat 3120 der xxxxxxx Kosten 80-170€+-); die Angelegenheit mit Fachmann (80€/h+-) und Anfahrtpauschale (39€+-) geht weit über den Maximalbetrag für Kleinstreparaturen. Dazu kommt auch noch, dass alle Elektriker die wir angerufen (4Stk) haben, ausgebucht sind. Die defekte Steckdose ist nun kindersicher und für die Kinder nicht mehr erreichbar.
Soweit alles OK, hätten wir die Steckdose beschädigt, würde ich es auch einsehen und die Sache hätte sich erledigt aber....
Die Steckdosenabdeckung ist intakt und wir hätten nie gedacht, dass diese Steckdose innerlich einen Bruch aufweist und daher defekt ist und so leicht aus der Wand ausgerissen werden könnte. Da hilft jeglicher Kinderschutz nicht, wenn die Abdeckung samt Steckdoseneinsatz von einem einjährigen Kind raus gerissen werden kann.
Kann es sich hierbei um einen "verdeckten Schaden" handeln? ich habe beim Einzug leider nicht die Abdeckungen aller Steckdosen raus geschraubt und diese vor Übernahme der Wohnung überprüft. Kann er behaupten, dass wir den Schaden angerichtet haben? Wie sieht es aus mit den anderen Steckdosen? soll ich die Abdeckung an allen Steckdosen abschrauben und sie mir genauer anschauen? Muss ich die gesamte Elektroinstallation auf mögliche Beschädigungen überprüfen?
Grundsätzlich, wollte ich den Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung klären lassen. Da wurde ich von meiner Versicherung hingewiesen, dass ich noch keine Familienversicherung hatte (Eltern-Anfängerfehler); sie also den Schaden meines Kindes nicht übernehmen könnten. Nun habe ich meine Police angepasst; da aber der Schaden den meine Tochter "angerichtet" hatte davor war, könne unsere Versicherung diesen nicht regulieren.
Die Versicherung würde die Kosten eh nicht übernehmen (siehe unten***) und mein Vermieter müsste die Kosten übernehmen.
Es geht bei uns nicht um den finanziellen Punkt sondern mehr ums Prinzip, da ich der Meinung bin, dass dies mein Vermieter seine Pflichten nicht an uns abwälzen kann... oder sehe ich das falsch?
Da ich aber gar keine Ahnung habe, abgesehen von dem was ich durchgelesen habe, bitte ich hier um eure Hilfe. Was würdet ihr in unserem Fall machen?
Vielen Dank im Voraus
Daniel
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