Hallo liebe Community,
ich möchte gern die Wohnung meines Opas übernehmen nach seinem Tod. Nach einem Telefonat von ihm bei seiner Wohnungsbaugenossenschaft wurde ihm gesagt, dass nach seinem Tod die Wohnung ausgeräumt, vollständig saniert und anschließend wieder öffentlich angeboten wird. Seinem Wunsch, ob ich direkter Nachmieter werden könne, würde demnach nicht entsprochen werden.
Nun weiß ich, dass wenn, was der Fall ist, er allein in der Wohnung lebt, der Mietvertrag auf den Erben übergeht. Dies wäre mein Vater oder ich falls er das in sein Testament schreiben würde. Der Vermieter hätte allerdings in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Nun meine Frage: Braucht es dafür triftige Gründe oder kann das der Vermieter einfach so machen? Oder anders ausgedrückt. Wie stehen meine Chancen, auf diesem Wege die Wohnung zu behalten? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!