OK, vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten!
Beiträge von inge1977
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OK, und davon, dass ich bei ihm einziehe bspw. um ihn zu unterstützen, müsste der Vermieter im Vorfeld gar nicht in Kenntnis gesetzt werden?
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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich müsste also als zweiter Hauptmieter im Vertrag stehen? Oder reicht auch ein Untermietvertrag aus?
Die Frage ist, ob der Vermieter dem zustimmt nachdem sie nun Kenntnis von meinem Vorhaben haben.
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Hallo liebe Community,
ich möchte gern die Wohnung meines Opas übernehmen nach seinem Tod. Nach einem Telefonat von ihm bei seiner Wohnungsbaugenossenschaft wurde ihm gesagt, dass nach seinem Tod die Wohnung ausgeräumt, vollständig saniert und anschließend wieder öffentlich angeboten wird. Seinem Wunsch, ob ich direkter Nachmieter werden könne, würde demnach nicht entsprochen werden.
Nun weiß ich, dass wenn, was der Fall ist, er allein in der Wohnung lebt, der Mietvertrag auf den Erben übergeht. Dies wäre mein Vater oder ich falls er das in sein Testament schreiben würde. Der Vermieter hätte allerdings in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Nun meine Frage: Braucht es dafür triftige Gründe oder kann das der Vermieter einfach so machen? Oder anders ausgedrückt. Wie stehen meine Chancen, auf diesem Wege die Wohnung zu behalten? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
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