Kleine Wasserstelle im Garten

  • Guten Morgen zusammen,

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    So, ich bin 2015 dort mit Balkon und einer kleinen Garten Ecke unterm Balkon eingezogen, dafür habe ich Miete bezahlt. 2020 wurde mein Balkon entfernt, gedämmt, bei mir im Erdgeschoss wurde von außen eine Treppe angelegt und eine Terrasse kam dazu, zu der Terrasse gehört ein kleines Garten stück was später mit einer Hecke eingefast wird, von der Innenseite mache ich einen Zaun. Die Miete wird mit ca 150€ dann erhöht....jeder hat sein Garten stück selber zu pflegen. Nun wurde hier Saniert(noch nicht fertig) Ich habe nun vor meiner Terrasse im kleinen Gartenstück eine kleine Wasserstelle gemacht, ca 30cm tief 120x100cm gedacht als Wasserstelle für Tiere, es sollen noch große Steine rein, es sind nur Pflanzen da...es sollen keine Fische rein. Eingefaßt habe ich dies wegen meinem Hund...jetzt wurde mir gesagt ich soll alles weg machen in dem Gartenstück dürfe ich nichts machen, noch nicht einmal was pflanzen. Danke für eure infos....was habe ich für Rechte was kann ich machen auf dem Bild ist die Wasserstelle, dann die noch nicht fertige Terrasse mit Gartenstück

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Entscheidend ist, was mit vermietet wurde. Wenn dir anstelle des Balkons die Terrasse vermietet wurde, hast du tatsächlich keinen Anspruch darauf, die Gartenstücke zu nutzen. Wenn diese allerdings nur über deine Terrasse erreichbar sind, stellt sich die Frage, wer diese pflegen soll. Oder hast du es schriftlich bekommen, dass du diese Beete pflegen sollst? Das würde meiner Meinung nach auch die Bepflanzung mit einschließen.

    Zum Teich stellt sich die Frage, welche Tiere du mit der Wasserstelle anlocken willst. Nicht dass sich dort dann auch unerwünschte Gäste tummeln. Da du eine Trinkstelle für Tiere nicht mit chemischen Mitteln behandeln kannst, benötigst du außerdem eine Reinigung/Pumpe im Sommer, damit dir dein Miniteich nicht in kürzester Zeit kippt und unangenehmen Geruch verbreitet. All dies kann später auch mietrechtliche Konsequenzen haben.

  • Zu meinem Mietvertrag gehörte der Balkon, jetzt Terrasse, neue Mietverträge wurden nicht ausgestellt, ich habe nur erfahren das das Gartenstück nicht bepflanzt werden darf, nur Rasen, dieser soll aber von den Mietern gepflegt und gemäht werden.

    Mit der Wasserstelle hatte ich immer viele Vögel, Frösche..sowie andere Mmphibien auch Igel....so ist die kleine Wasserstelle ausgerichtet mit einem kleinen Wasserlauf über solar

  • Wahrscheinlich wirst du die Wasserstelle entfernen müssen wie es bisher klingt. Dafür wäre eine Genehmigung notwendig gewesen, da dass ja doch schon ein "größerer" Eingriff ist, auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheinen mag.

  • Leider gibt es für diese Frage keine einheitliche Rechtsprechung. Ich kenne Urteile, die einen kleinen Gartenteich erlauben, weil dieser zur vertrgsgemäßen Nutzung gehört, und andere Gerichte sind anderer Ansicht. Daher wäre es gut, wenn du mal bei einem Anwalt vor Ort nachfragst. Denn dieser kennt das zuständige Gericht und kann einschätzen, ob einen Sinn macht, sich auf einen Streit einzulassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!