Auszug nach Erstbezug - Wohnung streichen

  • hallo,

    ich habe vor 4 jahren eine neubau wohnung bezogen (erstbezug). die wohnung habe ich renoviert übergeben bekommen. wegen eigenbedarf musste ich jetzt ausziehen. im mietvertrag (haus und grund) sind laufene schönheitsreparaturen während der mietzeit vereinbart, sofern die wohnung renoviert bzw. nicht renovierungsbedürftig ist. ansonsten müssen die schönheitsreparaturen bei mietende nachgeholt werden. die wohnung ist komplett weiss, die düberlöcher wurden zugespachelt und ich habe die dübellöcher weiss überstrichen. leider sieht man das überstrichene, weil ich natürlich nicht die gesamten wände gestrichen habe. jetzt meine frage: bin ich dazu verpflichtet alle wände komplett neu zu streichen oder reicht es so aus? :(

  • jetzt meine frage: bin ich dazu verpflichtet alle wände komplett neu zu streichen oder reicht es so aus? :(

    Hallo,

    das ist schwer zu beurteilen, aber es spricht einiges dafür, dass noch eine Renovierung erfolgen muss.

  • Ich kenne mich jetzt bei Neubauwohnungen nicht so gut aus, aber normalerweise sollte es doch ausreichen, die Wohnung mit hellen Wänden und zugespachtelten Löchern zu übergeben, oder? Die Schönheitsreparaturen sind doch dann entsprechend erfolgt und wenn der Nachmieter die Wände im einheitlichen Weiß haben will, liegt das in seiner Verantwortung.

  • die Wohnung mit hellen Wänden und zugespachtelten Löchern zu übergeben, oder?

    Na so einfach ist es dann doch wieder nicht. Wenn man die Arbeit nicht ordentlich genug macht (mittlere Art und Güte), dann kann es eventuell wie eine Beschädigung angesehen werden, wofür dann Schadenersatz zu leisten ist. Bevor man Löcher zu spachtelt muss man sich klar machen, ob man denn überhaupt zu den Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

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