Beiträge von laliluuu123

    hallo,

    ich habe vor 4 jahren eine neubau wohnung bezogen (erstbezug). die wohnung habe ich renoviert übergeben bekommen. wegen eigenbedarf musste ich jetzt ausziehen. im mietvertrag (haus und grund) sind laufene schönheitsreparaturen während der mietzeit vereinbart, sofern die wohnung renoviert bzw. nicht renovierungsbedürftig ist. ansonsten müssen die schönheitsreparaturen bei mietende nachgeholt werden. die wohnung ist komplett weiss, die düberlöcher wurden zugespachelt und ich habe die dübellöcher weiss überstrichen. leider sieht man das überstrichene, weil ich natürlich nicht die gesamten wände gestrichen habe. jetzt meine frage: bin ich dazu verpflichtet alle wände komplett neu zu streichen oder reicht es so aus? :(

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