Auszug - Schäden an der Wand nach Entfernung Tapete

  • Hallo zusammen und vielen Dank fürs Lesen,

    wir sind vor 4 Jahren in eine neue Wohnung (Erstbezug) eingezogen.

    Alle Wände waren weiß und rau. Inzwischen weiß ich, dass es sich um Rauputz handelt. (Mineralischer Oberputz mit Kratzputzstruktur 1,5 mm)

    An mehreren Stellen habe wir uns dazu entschieden zu Tapezieren.

    Nun sind wir aus der Wohnung ausgezogen und haben die Tapeten von der Wand abgenommen.

    Dabei ging die Farbe und scheinbar auch der Rauputz an sehr vielen Stellen mit ab. Die Wand gleicht nun einem Fleckerlteppich.

    Zudem haben wir kleine Kabelkanäle mit Klebestreifen "Powers...." (lieber keine Marke schreiben) befestigt.

    Der Vermieter hatte uns gebeten so wenig wie möglich Löcher zu machen.

    Auch dort geht die Farbe mit Putz schneller als der Klebestreifen ab. An der Decke (ohne Rauputz) ist es nicht passiert.

    Nun können wir nicht einfach streichen, da ja dann an den Stellen keine Raustruktur wäre und man es sehen würde.

    Auch verputzen ist nicht gerade meine Stärke.

    Nun möchte der Vermieter das machen lassen, um den Urzustand wiederherzustellen, natürlich auf unsere Kosten.

    Eine Nachfrage bei einem anderen Malerunternehmen wurde mir gesagt, dass auch so eine Wand eine Tapete aushalten sollte.

    Aus meiner Sicht, wären das ja keine Schönheitsreparaturen, sondern eher eine Beschädigung der Mietsache die Behoben wird.

    Hätte ich das gewusst, hätten wir natürlich nicht Tapeziert. Also kann hier auch nicht von einer Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz gesprochen werden, oder ?

    Dann würde das ja eventuell die Gebäudeversicherung des Vermieters oder unsere Haftpflicht das Übernehmen.
    Liegt hier vielleicht ein Baumängel vor?

    Wie würdet Ihr mit diesem Thema umgehen.

    Vielen Dank und sorry für die laaaaangen Ausführungen.

    Gruß

    Christoph

    Einmal editiert, zuletzt von Chriam (22. Januar 2020 um 17:19)

  • Meinen Sie so einen Rauputz wie er auch auf Fassaden aufgebracht wird oder so einen Putz, der aufgestrichen wird?

  • Das ist aus meiner Sicht nicht pauschal zu beantworten. Im Zweifelsfall würde ich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, denn Putz ausbessern ist je nach Material nicht ganz billig.

    Letztlich wird man sich darüber streiten, ob es nicht eure Pflicht gewesen wäre, den Vermieter vorher zu fragen. Tapezieren, sofern nicht anders vereinbart, gehört in den Aufgabenbereich des Vermieters. Oder man stellt sich auf die Position, Tapezieren durch den Mieter ist vertragsgemäßer Gebrauch.

    Wurde die Wohnung als bezugsfertig verputzt vermietet? Für mich persönlich ist es selbstverständlich, dass mit Rauhputz versehene Wände nicht tapeziert werden, allerdings würde ich das als Vermieter auch so im Vertrag festhalten, damit es über Wissen und Nichtwissen nachher keinen Streit gibt.

    Weiß das Malerunternehmen, das du befragt hast, welcher Putz verwendet wurde? Wie kommen sie zu der Aussage, dass der Putz dafür geeignet ist?

    Ein Fall für die Gebäudeversicherung ist das nicht und Baumängel sind es auch nicht, wenn die Wände nicht als tapezierfähig vereinbart wurde. Wir haben beispielsweise Kalkputz an den Wänden, der ist so, wie er da ist, auch nicht zum Tapezieren geeignet ist.

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