Hallo,
angenommen bei einem Mietvertrag über Wohnraum würde dem Mieter die Erlaubnis erteilt werden, im Mietobjekt das stille Gewerbe (oder die freiberufliche Tätigkeit) der Psychotherapie auszuüben. (meines Wissens kann der Vermieter ein stilles Gewerbe dem Mieter auch dann nicht untersagen, wenn der Mieter nicht um Erlaubnis gefragt hätte , sofern es sich nicht um ein reines Wohngebiet handeln würde)
Dürfte der Mieter dann nur bei einer teilweisen, untergeordneten gewerblichen Mitbenutzung von Wohnraum das stille Gewerbe ausüben weil es ein Mietvertrag über Wohnraum wäre, oder dürfte er das Objekt auch einfach komplett zu gewerblichen Zwecken nutzen ohne dort zu wohnen obwohl es ein Mietvertrag über Wohnraum wäre?
Gruß
Darius