Beiträge von darius85

    Hallo,


    angenommen bei einem Mietvertrag über Wohnraum würde dem Mieter die Erlaubnis erteilt werden, im Mietobjekt das stille Gewerbe (oder die freiberufliche Tätigkeit) der Psychotherapie auszuüben. (meines Wissens kann der Vermieter ein stilles Gewerbe dem Mieter auch dann nicht untersagen, wenn der Mieter nicht um Erlaubnis gefragt hätte , sofern es sich nicht um ein reines Wohngebiet handeln würde)


    Dürfte der Mieter dann nur bei einer teilweisen, untergeordneten gewerblichen Mitbenutzung von Wohnraum das stille Gewerbe ausüben weil es ein Mietvertrag über Wohnraum wäre, oder dürfte er das Objekt auch einfach komplett zu gewerblichen Zwecken nutzen ohne dort zu wohnen obwohl es ein Mietvertrag über Wohnraum wäre?


    Gruß


    Darius

    Hallo,

    angenommen bei einem Neubauobjekt wären Mängel vorhanden die auf Planungsfehler sowie Verletzung der Bauaufsicht des Architekt zurückzuführen wären.

    Könnte der Vermieter im Falle eine Mietminderung durch den Mieter den Architekt und die betroffenen Baufirmen für die Mietminderung an Anspruch nehmen?

    Falls dem so wäre, würde es etwas besonderes geben das der Vermieter beachten müsste um seinen Anspruch auch rechtlich geltend machen zu können?

    Natürlich müsste der Bauherr/Vermieter zunächst in Beweisverfahren einleiten und ggf. nach dem Beweisverfahren das Hauptverfahren anstreben, aber gebe es sonst etwas besonderes, dass es zu beachten gebe?

    Als knifflig würde ich eventuell ansehen, dass einerseits vor Abschluss des Beweisverfahren der Mangel ja nicht behoben werden dürfte (was ich zumindest glauben würde) andererseits aber der Mietausfall immer höher werden würde, je länger der Mangel bestehen bleiben würde (Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Untätigkeit)

    Gruß

    Darius

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